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Sicherlich könnte man behaupten, die Wehrverwaltung sei
eine Teilstreitkräfte in Zivil. Doch genau
dies wird vom Grundgesetz ausgeschlossen. In Artikel
187b ist festgelegt, dass die Verwaltungsaufgaben
der Bundeswehr von einer unabhängigen Bundeswehrverwaltung übernommen
werden. Die Anpassung an die Neuausrichtung der
gesamten Bundeswehr und veränderte finanzielle
Rahmenbedingungen betreffen auch die Verwaltungsbereiche.
Dies wirkt sich auch in neuen Managementformen,
beispielsweise in Bereichen Bekleidung oder Fuhrpark
aus.
Gegliedert ist die Wehrverwaltung in zwei Organisationsbereiche,
nämlich die Territoriale Wehrverwaltung und den Rüstungsbereich.
Der territoriale Strang der Wehrverwaltung ist der Abteilung Wehrverwaltung,
Infrastruktur und Umweltschutz beim Bundesministerium der Verteidigung
unterstellt.
In der weiteren Unterstellung folgen das Bundessprachenamt
in Hürth, die Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik
in Mannheim, die Fachhochschule für den Fachbereich Bundeswehrverwaltung,
die Bundeswehrverwaltungsschulen in Mannheim, Berlin, Mölln und
Oberammergau, sowie das Bundesamt für Wehrverwaltung und die
Wehrbereichsverwaltungen, beide werden im folgenden
beschrieben.
Die zentrale Planung, Steuerung und Kontrolle
der Territorialen Wehrverwaltung ist Aufgabe des Bundesamts für Wehrverwaltung in Bonn. Ihm unterstehen
das Verpflegungsamt für die Bundeswehr, 7 Verwaltungsstellen
(USA und Kanada, Frankreich, Niederlande, Belgien, Großbritanien,
Italien und Polen) sowie die 10 Bundeswehrfachschulen.
Die vier Wehrbereichsverwaltungen in Hannover
(mit Außenstelle
in Kiel), Strausberg, Düsseldorf (mit Außenstelle in Wiesbaden)
und Stuttgart (mit Außenstelle in München) haben den direkten
Draht zur Truppe. Mit derzeit 74 Standortverwaltungen sorgen sie für
den möglichst reibungslosen Betrieb in allen Liegenschaften,
für Bekleidung und die Beschäftigung von zivilen Arbeitskräften.
Auch die insgesamt 81 Kreiswehrersatzämter unterstehen den Wehrbereichsverwaltungen.
Sie sorgen für die Musterung und Aufnahme von Wehrpflichtigen
und Zeitsoldaten in den aktiven Dienst.
Die Produktpalette des Wehrmaterials, für dessen Beschaffung
das Bundesamt für Wehtechnik und Beschaffung sowie das Bundesamt
für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr
zuständig zeichnen, reicht vom hochkomplexen Waffensystem über
persönliche Ausrüstungsartikel der Soldaten bis hin zu modernen
computergestützten Datenverarbeitungssystemen. Die Kontrolle
und Steuerung des Rüstungsbereiches liegt bei der Hauptabteilung
Rüstung im Bundesministerium der Verteidigung. (uz) |