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 Fakten zum geplanten Sprengplatz (FAQ)
 Die aktuellen Fragen zum „Spitalwäldle“
Stetten a.k.M. [05.02.10]. Aus den Erfahrungen der Informationsveranstaltungen, die zum Sprengplatz „Spitalwäldle“ in den umliegenden Gemeinden regen Zuspruch fanden, wurden durch die zuständigen Dienststellen wichtige Fragen zusammengefaßt:

Wieso muss auf dem Truppenübungsplatz Heuberg ein Sprengplatz gebaut werden?

Weil die zurzeit vorhandenen Sprengplätze am Standort Stetten a. k. M. für die Ausbildung nicht ausreichen. Und diese Ausbildung kann für die Soldatinnen und Soldaten geradezu lebenswichtig sein – vor allem für die, die bei Auslandseinsätzen – wie beispielsweise in Afghanistan – eingesetzt sind.
Die Ausbildung, die auch das Entschärfen von Sprengsätzen vorsieht, ist nicht möglich ohne solche Sprengplätze. Denn auf ihnen kann das Entschärfen von Sprengsätzen geübt werden – und zwar ohne Gefahr für Leib, Leben oder Umwelt!

Weshalb wird der Sprengplatz im „Spitalwäldle“ gebaut?

Aus Sicherheitsgründen: Gefahrenbereiche dürfen sich nicht überschneiden. Diese Gefahrenbereiche sind auf einem Truppenübungsplatz um bestimmte Nutzungsorte ausgewiesen, um zu verhindern, dass Menschen im Übungsbetrieb in Gefahr geraten. Und da der Truppenübungsplatz Heuberg umfassend genutzt wird, müssen die verschiedenen Gefahrenbereiche sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

Genauer: Für den neu geplanten Sprengplatz ist ein Gefahrenbereich mit einem Radius von 1.500 Metern einzuhalten. Der Mittelpunkt des Sprengplatzes muss also mindestens 1.500 Meter von der Truppenübungsplatzgrenze sowie anderen Nutzungsorten entfernt liegen. Gleichzeitig darf der Sprengplatz nicht in den Gefahrenbereich eines anderen Nutzungsortes hineinragen. Das „Spitalwäldle“ ist der einzige Standort, der alle Vorgaben für den neu geplanten Sprengplatz erfüllt.

Wieso wird dieser Sprengplatz gebaut, obwohl es auf der Schießbahn 10 bereits einen Sprengplatz gibt?

Auf dem Sprengplatz „Schießbahn 10“ darf lediglich an kleinen Sprengsätzen ausgebildet werden. Für eine umfassende und wirklichkeitsnahe Ausbildung in der Kampfmittelbeseitigung müssen die Soldatinnen und Soldaten aber auch das Entschärfen von größeren Sprengsätzen üben.

Ist mit dem Bau des Sprengplatzes bereits begonnen worden?

Mit dem Bau ist noch nicht begonnen worden. Bisher gab es lediglich vorbereitende Maßnahmen, beispielsweise Tests, um die Funktionsfähigkeit des geplanten Multibarrierensystems zum Schutz des Grundwassers am Modell zu prüfen.

Wie oft wird auf dem Sprengplatz geübt werden?

Die Häufigkeit der Übungen auf dem neuen Sprengplatz steht noch nicht fest. Festgelegt wurde lediglich die Anzahl der Nutzungstage des Truppenübungsplatzes, an denen allgemein geübt darf: ab 2010 maximal 230 Tage pro Jahr (bisher: 245).
Mit Nutzungstagen sind dabei übrigens nicht Wochentage gemeint; auch bedeutet eine Nutzung nicht gleich Sprengungen. Vielmehr sind im Nutzungskonzept für Truppenübungsplätze der Bundeswehr alle Nutzungsarten, nicht nur Sprengungen, gemeint. Es kann also durchaus auf dem Truppenübungsplatz geübt werden, ohne dass dabei gesprengt wird.

Mit was für Sprengsätzen wird auf dem Sprengplatz geübt?

Ausgebildet wird an sämtlicher Munition, die der Bundeswehr zur Verfügung steht. Denn: Die Soldatinnen und Soldaten sollen eine möglichst umfassende und wirklichkeitsnahe Ausbildung durchlaufen. Nur die gewährleistet den sicheren Umgang mit Kampfmitteln aller Art – wie sie im Einsatz später den Soldatinnen und Soldaten auch begegnen können.

Wie läuft eine Sprengung ab?

In der Regel läuft eine Sprengung nach dem so genannten „Low-Order-Verfahren“ ab: Die Sprengmittel – zum Beispiel Granaten oder Bomben – sollen so unschädlich gemacht werden, dass es nicht zu einer Explosion des vorhandenen Sprengstoffes kommt. Das Sprengmittel wird daher mit Hilfe einer kleinen Sprengladung geöffnet und der Sprengstoff dann ohne weitere Explosion abgebrannt. Der Lärm, der dabei entsteht, ist so gering, dass man ihn an der Truppenübungsplatzgrenze meist schon nicht mehr hört.

Eine Sprengung im Sinn einer Explosion des kompletten Sprengmittels im so genannten „High-Order-Verfahren“ kann vorkommen, ist aber für die Ausbildung nicht angestrebt. Sprengsätze werden nur dann ganz gezündet, wenn sie nicht anders unschädlich gemacht werden können. Das kommt sehr selten vor.
Warum wird dann bei dem Bau so ein Aufwand betrieben?

Aus Sicherheitsgründen: Damit auch für den Ausnahmefall einer Sprengung im „High-Order-Verfahren“ jegliche Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeschlossen ist. Dabei geht es um Sprengsätze mit bis zu 250 kg Nettoexplosivstoffmasse.

Können Sprengteile bis zur Grenze des Truppenübungplatzes fliegen?

Es ist ausgeschlossen, dass umher fliegende Teile die Truppenübungsplatzgrenze erreichen. Größere umher fliegende Teile bleiben selbst bei der Explosion großer Munition im Nahbereich des Sprengplatzes. Um Gefährdungen gänzlich auszuschließen ist zum Schutz anderer übender Soldatinnen und Soldaten ein Gefahrenbereichsradius von 1.500 Meter Radius um den Sprengplatz ausgewiesen.

Ist mit zusätzlichem Lärm zu rechnen?

Es ist nicht zu erwarten, dass es zu einer zusätzlichen Belastung der Anwohner kommt. Denn das Ziel des Kampfmittelbeseitigungsverfahrens ist es, das Kampfmittel unschädlich zu machen, ohne dass es detoniert. Das Kampfmittel wird angesprengt, der enthaltene Sprengstoff wird abgebrannt. Das Training zur Beseitigung der eingesetzten Munition und Kampfmittel wird daher weitaus weniger Lärm verursachen als befürchtet.

Welche (rechtlichen) Regeln gelten für Lärm auf und von Truppenübungsplätzen?


Die Bundeswehr unterliegt – wie jeder Betreiber einer Anlage – dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das unter anderem den Umgang mit Lärm regelt. In der „Technischen Anweisung (TA) Lärm“ sind Messverfahren für Lärm vorgeschrieben. Da die „TA Lärm“ in Bezug auf Waffen nur bis Kaliber 20mm gilt, nutzt die Bundeswehr, die mit größeren Kalibern übt, eine eigene Regelung, die so genannte „Lärmmanagementrichtlinie“, die sich eng an der „TA Lärm“ ausrichtet. Unter anderem ist dort festgeschrieben, dass ein Einzelgeräuschpegel in Höhe von 110 dB(C) an der Truppenübungsplatzgrenze nicht überschritten werden darf.
Hält die Bw die Vorgaben ein?
Die Bundeswehr hält die vorgeschriebenen Verfahren zum Lärmschutz und Grenzwerte ein.

Wer gewährleistet das?

Die öffentlich-rechtliche Aufsicht bei der Wehrbereichsverwaltung Süd kontrolliert die Einhaltung der Verfahren und Grenzwerte.

Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte überwacht?

Die Bundeswehr nutzt dazu eine spezielle Software. Damit werden gemessene Lärmwerte ausgewertet. Außerdem kann dieses Programm bei einer geplanten Sprengung im Voraus die an der Grenze des Truppenübungsplatzes zu erwartende Lärmbelastung errechnen. Wird dabei ein höherer Wert als 110 dB(C) prognostiziert, darf diese Übung nicht durchgeführt werden.

Wie weit liegt der geplante Sprengplatz von den angrenzenden Gemeinden entfernt?

Der Abstand zwischen dem Mittelpunkt des Sprengplatzes und der Truppenübungsplatzgrenze Richtung Albstadt beträgt circa 1,8 Kilometer. Die Albstädter Oststadt wiederum liegt Luftlinie 1,08 Kilometer von der Truppenübungsplatzgrenze entfernt. Tatsächlich liegen daher zwischen dem Mittelpunkt des Sprengplatzes und der Albstädter Oststadt etwa 2,9 Kilometer Luftlinie.
Die Gemeinde Straßberg liegt Luftlinie circa 1,2 Kilometer von der Truppenübungsplatzgrenze entfernt; die Entfernung Truppenübungsplatzgrenze-Sprengplatz an dieser Stelle beträgt circa 2,2 Kilometer, sie hat somit einen Abstand von etwa 3,4 Kilometer zum Sprengplatzmittelpunkt.
Wird auch nachts auf dem Sprengplatz geübt werden?
Grundsätzlich ist die Nutzung nur für tagsüber vorgesehen. In seltenen Ausnahmefällen wird auch nachts auf dem Sprengplatz geübt werden.

Entsteht durch den neuen Sprengplatz Gefahr für die Trinkwasserversorgung?

Der Untergrund des Sprengplatzes wird durch die Errichtung eines Multibarrierensystems abgedichtet, so dass keine Gefahr für die Trinkwasserversorgung besteht.

Wie kann man sich dieses Multibarrierensystem vorstellen?

Es handelt sich um eine tief in den Boden eingebaute doppelte Wanne, die jeweils aus mehreren Schichten und einer zusätzlichen Stahlbetonplatte besteht. Die Abdichtungsebenen sind lecküberwacht. Obenauf liegt eine ca. 10 Meter tiefe Granitschotter-Packung als Dämpfungs- und Schutzschicht. Oberflächenwasser, das mit Sprengmittelrückständen kontaminiert sein könnte, wird in einer Ablaufrinne aufgefangen und über ein Rohr in einen Staukanal abgeleitet. Dieser Staukanal ist zweiwandig, begehbar und damit kontrollierbar.

Was passiert mit dem aufgefangenen Wasser?

Das gesammelte Wasser geht in die bundeswehreigene Kläranlage Kohltal. Nach einer biologischen Aufbereitung kann es ganz normal geklärt werden.
Kann eine Detonation ein Erdbeben auslösen?

Nach den Erkenntnissen der Gutachter ist nicht damit zu rechnen, dass durch eine Detonation ein Erdbeben ausgelöst wird. Erfahrungen der letzten 50 Jahre – solange wird auf dem Heuberg schon gesprengt – bestätigen diese Einschätzung.
Ist der geplante Sprengplatz eine Gefahr für das FFH-Schutzgebiet?

Nein, im Gegenteil: Militärische Sperrgebiete bieten seltenen Tieren und Pflanzen Rückzugsraum. Das FFH-Schutzgebiet auf dem Heuberg existiert nur, weil in militärischen Sperrgebieten eine landwirtschaftliche Nutzung weitestgehend untersagt ist. Das verhindert, dass die Umwelt an dieser Stelle durch die Landwirtschaft verändert wird – und das auf lange Sicht. Durch den Truppenübungsplatz ist der Schutz des FFH-Schutzgebietes weiterhin gewährleistet.

Aber es wurde doch Wald gerodet?

Als Ausgleich für das kleine Waldstück – überwiegend Kiefern –, das mit Genehmigung des zuständigen Regierungspräsidium gerodet wurde, wird der Wald an anderer Stelle aufgeforstet. Der Waldbestand und somit der Lebensraum für Tiere und Pflanzen wird letztlich durch den Bau des Sprengplatzes nicht eingeschränkt.

Sind durch den neuen Sprengplatz negative Auswirkungen auf den Tourismus zu befürchten?

Der Truppenübungsplatz Heuberg besteht seit mittlerweile 100 Jahren. Er hat die Entwicklung der Gegend maßgeblich mit beeinflusst. Und da der Übungsbetrieb auch mit dem neuen Sprengplatz im Großen und Ganzen wie bisher wahrgenommen werden wird, sind keine negative Auswirkungen zu befürchten.
Hat die Bundeswehr die Öffentlichkeit zu spät über das Projekt informiert?
Die Bundeswehr hat mehrfach – ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein – Informationsveranstaltungen durchgeführt und führt sie auch weiterhin durch.

Schon im November 2006 wurden die Gemeinden und Gemeindevertreter zu einer ersten Informationsveranstaltung geladen. Eine weitere Informationsveranstaltung war für Juli 2007 vorgesehen. Leider musste diese Veranstaltung mangels Interesse wieder abgesagt werden. Am 24. Oktober 2007 gab es eine Informationsveranstaltung zu der neben Angehörigen des baden-württembergischen Umweltministeriums sowohl Vertreter der betroffenen Landratsämter als auch des RP Tübingen eingeladen waren.

Am 2. Juli 2009 wurde allen betroffenen Gemeinden sowie Landratsämtern erneut Gelegenheit gegeben, sich umfassend über das geplante Bauvorhaben „Sprengplatz „Spitalwäldle““ zu informieren. Sämtliche mit der Planung und Durchführung des geplanten Sprengplatzes betrauten Spezialisten hielten dort Vorträge und beantworteten Fragen.
Darüber hinaus informiert die Bundeswehr die Presse regelmäßig über aktuelle Entwicklungen. Ein originäres Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren ist übrigens gesetzlich nicht vorgesehen.

Was sieht die gesetzliche Regelung vor?

§ 70 Absatz 3 der Landesbauordnung regelt, dass Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen, weder einer Baugenehmigung noch einer Kenntnisgabe noch einer Zustimmung nach Absatz 1 bedürfen. Stattdessen ist ein solches Verfahren dem Regierungspräsidium vor Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Das Regierungspräsidium prüft das Vorhaben und erhebt ggf. Einwendungen. Eine unmittelbare Beteiligung der Gemeinden hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Kann also die Bundeswehr bauen wie sie will?

Die Bundeswehr ist als Teil der Exekutive an Recht und Gesetz gebunden. Sie ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben verantwortlich. Dabei wird sie vom Staatlichen Bauamt sowie eigenen Spezialisten begleitet und unterstützt. Zusätzlich muss auch die Bundeswehr Genehmigungen bei verschiedenen Behörden (Landratsämter, Regierungspräsidium) beantragen. Diese Genehmigungen liegen in diesem Fall bereits überwiegend vor, beispielsweise für die Waldrodung- und Wiederaufforstung.

Nimmt die Bundeswehr die Sorgen der Menschen ernst?

Die Bundeswehr nimmt die Ängste um Natur, Trinkwasser, Gesundheit, Grundstückswerte und um Auswirkungen des Bauvorhabens sehr ernst. Allerdings sind diese Bedenken nach Expertenmeinungen unbegründet.
Nichtsdestotrotz wird die Bundeswehr weiterhin einen offenen Austausch über alle Ängste und Bedenken zu führen.
Der Kommandant des Truppenübungsplatzes informiert zurzeit die betroffenen Gemeinden unmittelbar und steht bei öffentlichen Veranstaltungen Rede und Antwort.
Quelle: Wehrbereichsverwaltrung Süd
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Fakten zum geplanten Sprengplatz (FAQ)
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