Stetten a.k.M. [05.02.10]. Aus den Erfahrungen der
Informationsveranstaltungen,
die zum Sprengplatz „Spitalwäldle“ in den
umliegenden Gemeinden regen Zuspruch
fanden, wurden durch die zuständigen
Dienststellen wichtige Fragen
zusammengefaßt:
Wieso muss auf dem Truppenübungsplatz
Heuberg ein Sprengplatz gebaut werden?
Weil die zurzeit vorhandenen
Sprengplätze am Standort Stetten a. k. M. für
die Ausbildung nicht ausreichen. Und diese Ausbildung kann
für die Soldatinnen und Soldaten geradezu lebenswichtig
sein – vor allem für die, die bei Auslandseinsätzen – wie
beispielsweise in Afghanistan – eingesetzt sind.
Die Ausbildung, die auch das
Entschärfen von Sprengsätzen vorsieht, ist nicht
möglich ohne solche Sprengplätze. Denn auf ihnen
kann das Entschärfen von Sprengsätzen geübt
werden – und zwar ohne Gefahr für Leib, Leben
oder Umwelt!
Weshalb wird der Sprengplatz
im „Spitalwäldle“ gebaut?
Aus Sicherheitsgründen: Gefahrenbereiche dürfen
sich nicht überschneiden. Diese Gefahrenbereiche sind
auf einem Truppenübungsplatz um bestimmte Nutzungsorte
ausgewiesen, um zu verhindern, dass Menschen im Übungsbetrieb
in Gefahr geraten. Und da der Truppenübungsplatz Heuberg
umfassend genutzt wird, müssen die verschiedenen Gefahrenbereiche
sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
Genauer: Für den neu geplanten Sprengplatz ist ein
Gefahrenbereich mit einem Radius von 1.500 Metern einzuhalten.
Der Mittelpunkt des Sprengplatzes muss also mindestens 1.500
Meter von der Truppenübungsplatzgrenze sowie anderen
Nutzungsorten entfernt liegen. Gleichzeitig darf der Sprengplatz
nicht in den Gefahrenbereich eines anderen Nutzungsortes
hineinragen. Das „Spitalwäldle“ ist der einzige Standort,
der alle Vorgaben für den neu geplanten Sprengplatz
erfüllt.
Wieso wird dieser Sprengplatz
gebaut, obwohl es auf der Schießbahn 10 bereits einen
Sprengplatz gibt?
Auf dem Sprengplatz „Schießbahn 10“ darf
lediglich an kleinen Sprengsätzen ausgebildet werden.
Für eine umfassende und wirklichkeitsnahe Ausbildung
in der Kampfmittelbeseitigung müssen die Soldatinnen
und Soldaten aber auch das Entschärfen von größeren
Sprengsätzen üben.
Ist mit dem Bau des Sprengplatzes
bereits begonnen worden?
Mit dem Bau ist noch nicht begonnen
worden. Bisher gab es lediglich vorbereitende Maßnahmen,
beispielsweise Tests, um die Funktionsfähigkeit des
geplanten Multibarrierensystems zum Schutz des Grundwassers
am Modell zu prüfen.
Wie oft wird auf dem Sprengplatz
geübt werden?
Die Häufigkeit der Übungen auf dem neuen Sprengplatz
steht noch nicht fest. Festgelegt wurde lediglich die Anzahl
der Nutzungstage des Truppenübungsplatzes, an denen
allgemein geübt darf: ab 2010 maximal 230 Tage pro
Jahr (bisher: 245).
Mit Nutzungstagen sind dabei übrigens nicht Wochentage
gemeint; auch bedeutet eine Nutzung nicht gleich Sprengungen.
Vielmehr sind im Nutzungskonzept für Truppenübungsplätze
der Bundeswehr alle Nutzungsarten, nicht nur Sprengungen,
gemeint. Es kann also durchaus auf dem Truppenübungsplatz
geübt werden, ohne dass dabei gesprengt wird.
Mit was für Sprengsätzen wird auf dem Sprengplatz
geübt?
Ausgebildet wird an sämtlicher Munition, die der Bundeswehr
zur Verfügung steht. Denn: Die Soldatinnen und Soldaten
sollen eine möglichst umfassende und wirklichkeitsnahe
Ausbildung durchlaufen. Nur die gewährleistet den sicheren
Umgang mit Kampfmitteln aller Art – wie sie im Einsatz
später den Soldatinnen und Soldaten auch begegnen können.
Wie läuft eine Sprengung ab?
In der Regel läuft eine Sprengung nach dem so genannten „Low-Order-Verfahren“ ab:
Die Sprengmittel – zum Beispiel Granaten oder Bomben – sollen
so unschädlich gemacht werden, dass es nicht zu einer
Explosion des vorhandenen Sprengstoffes kommt. Das Sprengmittel
wird daher mit Hilfe einer kleinen Sprengladung geöffnet
und der Sprengstoff dann ohne weitere Explosion abgebrannt.
Der Lärm, der dabei entsteht, ist so gering, dass man
ihn an der Truppenübungsplatzgrenze meist schon nicht
mehr hört.
Eine Sprengung im Sinn einer
Explosion des kompletten Sprengmittels im so genannten „High-Order-Verfahren“ kann
vorkommen, ist aber für die Ausbildung nicht angestrebt.
Sprengsätze werden nur dann ganz gezündet, wenn
sie nicht anders unschädlich gemacht werden können.
Das kommt sehr selten vor.
Warum wird dann bei dem Bau so
ein Aufwand betrieben?
Aus Sicherheitsgründen: Damit auch für den Ausnahmefall
einer Sprengung im „High-Order-Verfahren“ jegliche
Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeschlossen ist. Dabei
geht es um Sprengsätze mit bis zu 250 kg Nettoexplosivstoffmasse.
Können Sprengteile bis zur Grenze des Truppenübungplatzes
fliegen?
Es ist ausgeschlossen, dass umher
fliegende Teile die Truppenübungsplatzgrenze erreichen.
Größere umher fliegende Teile bleiben selbst
bei der Explosion großer Munition im Nahbereich des
Sprengplatzes. Um Gefährdungen gänzlich auszuschließen
ist zum Schutz anderer übender Soldatinnen und Soldaten
ein Gefahrenbereichsradius von 1.500 Meter Radius um den
Sprengplatz ausgewiesen.
Ist mit zusätzlichem Lärm zu rechnen?
Es ist nicht zu erwarten, dass
es zu einer zusätzlichen Belastung der Anwohner kommt.
Denn das Ziel des Kampfmittelbeseitigungsverfahrens ist
es, das Kampfmittel unschädlich zu machen, ohne dass
es detoniert. Das Kampfmittel wird angesprengt, der enthaltene
Sprengstoff wird abgebrannt. Das Training zur Beseitigung
der eingesetzten Munition und Kampfmittel wird daher weitaus
weniger Lärm verursachen als befürchtet.
Welche (rechtlichen) Regeln gelten
für Lärm auf und von Truppenübungsplätzen?
Die Bundeswehr unterliegt – wie jeder Betreiber einer
Anlage – dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
das unter anderem den Umgang mit Lärm regelt. In der „Technischen
Anweisung (TA) Lärm“ sind Messverfahren für
Lärm vorgeschrieben. Da die „TA Lärm“ in
Bezug auf Waffen nur bis Kaliber
20mm gilt, nutzt die Bundeswehr, die mit größeren Kalibern übt,
eine eigene Regelung, die so genannte „Lärmmanagementrichtlinie“,
die sich eng an der „TA Lärm“ ausrichtet.
Unter anderem ist dort festgeschrieben, dass ein Einzelgeräuschpegel
in Höhe von 110 dB(C) an der Truppenübungsplatzgrenze
nicht überschritten werden darf.
Hält die Bw die Vorgaben ein?
Die Bundeswehr hält die vorgeschriebenen Verfahren
zum Lärmschutz und Grenzwerte ein.
Wer gewährleistet das?
Die öffentlich-rechtliche Aufsicht bei der Wehrbereichsverwaltung
Süd kontrolliert die Einhaltung der Verfahren und Grenzwerte.
Wie wird die Einhaltung der Grenzwerte überwacht?
Die Bundeswehr nutzt dazu eine
spezielle Software. Damit werden gemessene Lärmwerte
ausgewertet. Außerdem kann dieses Programm bei einer
geplanten Sprengung im Voraus die an der Grenze des Truppenübungsplatzes
zu erwartende Lärmbelastung errechnen. Wird dabei ein
höherer Wert als 110 dB(C) prognostiziert, darf diese Übung
nicht durchgeführt werden.
Wie weit liegt der geplante Sprengplatz
von den angrenzenden Gemeinden entfernt?
Der Abstand zwischen dem Mittelpunkt
des Sprengplatzes und der Truppenübungsplatzgrenze
Richtung Albstadt beträgt circa 1,8 Kilometer. Die
Albstädter Oststadt wiederum liegt Luftlinie 1,08 Kilometer
von der Truppenübungsplatzgrenze entfernt. Tatsächlich
liegen daher zwischen dem Mittelpunkt des Sprengplatzes
und der Albstädter Oststadt etwa 2,9 Kilometer Luftlinie.
Die Gemeinde Straßberg liegt Luftlinie circa 1,2 Kilometer
von der Truppenübungsplatzgrenze entfernt; die Entfernung
Truppenübungsplatzgrenze-Sprengplatz an dieser Stelle
beträgt circa 2,2 Kilometer, sie hat somit einen Abstand
von etwa 3,4 Kilometer zum Sprengplatzmittelpunkt.
Wird auch nachts auf dem Sprengplatz
geübt werden?
Grundsätzlich ist die Nutzung nur für tagsüber
vorgesehen. In seltenen Ausnahmefällen wird auch nachts
auf dem Sprengplatz geübt werden.
Entsteht durch den neuen Sprengplatz
Gefahr für die Trinkwasserversorgung?
Der Untergrund des Sprengplatzes
wird durch die Errichtung eines Multibarrierensystems abgedichtet,
so dass keine Gefahr für die Trinkwasserversorgung
besteht.
Wie kann man sich dieses Multibarrierensystem
vorstellen?
Es handelt sich um eine tief
in den Boden eingebaute doppelte Wanne, die jeweils aus
mehreren Schichten und einer zusätzlichen Stahlbetonplatte
besteht. Die Abdichtungsebenen sind lecküberwacht.
Obenauf liegt eine ca. 10 Meter tiefe Granitschotter-Packung
als Dämpfungs- und Schutzschicht. Oberflächenwasser,
das mit Sprengmittelrückständen kontaminiert sein
könnte, wird in einer Ablaufrinne aufgefangen und über
ein Rohr in einen Staukanal abgeleitet. Dieser Staukanal
ist zweiwandig, begehbar und damit kontrollierbar.
Was passiert mit dem aufgefangenen
Wasser?
Das gesammelte Wasser geht in
die bundeswehreigene Kläranlage Kohltal. Nach einer
biologischen Aufbereitung kann es ganz normal geklärt
werden.
Kann eine Detonation ein Erdbeben
auslösen?
Nach den Erkenntnissen der Gutachter
ist nicht damit zu rechnen, dass durch eine Detonation ein
Erdbeben ausgelöst wird. Erfahrungen der letzten 50
Jahre – solange wird auf dem Heuberg schon gesprengt – bestätigen
diese Einschätzung.
Ist der geplante Sprengplatz
eine Gefahr für das FFH-Schutzgebiet?
Nein, im Gegenteil: Militärische Sperrgebiete bieten
seltenen Tieren und Pflanzen Rückzugsraum. Das FFH-Schutzgebiet
auf dem Heuberg existiert nur, weil in militärischen
Sperrgebieten eine landwirtschaftliche Nutzung weitestgehend
untersagt ist. Das verhindert, dass die Umwelt an dieser
Stelle durch die Landwirtschaft verändert wird – und
das auf lange Sicht. Durch den Truppenübungsplatz ist
der Schutz des FFH-Schutzgebietes weiterhin gewährleistet.
Aber es wurde doch Wald gerodet?
Als Ausgleich für das kleine Waldstück – überwiegend
Kiefern –, das mit Genehmigung des zuständigen
Regierungspräsidium gerodet wurde, wird der Wald an
anderer Stelle aufgeforstet. Der Waldbestand und somit der
Lebensraum für Tiere und Pflanzen wird letztlich durch
den Bau des Sprengplatzes nicht eingeschränkt.
Sind durch den neuen Sprengplatz
negative Auswirkungen auf den
Tourismus zu befürchten?
Der Truppenübungsplatz Heuberg besteht seit mittlerweile
100 Jahren. Er hat die Entwicklung der Gegend maßgeblich
mit beeinflusst. Und da der Übungsbetrieb auch mit
dem neuen Sprengplatz im Großen und Ganzen wie bisher
wahrgenommen werden wird, sind keine negative Auswirkungen
zu befürchten.
Hat die Bundeswehr die Öffentlichkeit zu spät über
das Projekt informiert?
Die Bundeswehr hat mehrfach – ohne rechtlich dazu
verpflichtet zu sein – Informationsveranstaltungen
durchgeführt und führt sie auch weiterhin durch.
Schon im November 2006 wurden
die Gemeinden und Gemeindevertreter zu einer ersten Informationsveranstaltung
geladen. Eine weitere Informationsveranstaltung war für
Juli 2007 vorgesehen. Leider musste diese Veranstaltung
mangels Interesse wieder abgesagt werden. Am 24. Oktober
2007 gab es eine Informationsveranstaltung zu der neben
Angehörigen des baden-württembergischen Umweltministeriums
sowohl Vertreter der betroffenen Landratsämter als
auch des RP Tübingen eingeladen waren.
Am 2. Juli 2009 wurde allen betroffenen
Gemeinden sowie Landratsämtern erneut Gelegenheit gegeben,
sich umfassend über das geplante Bauvorhaben „Sprengplatz
„Spitalwäldle““ zu informieren. Sämtliche
mit der Planung und Durchführung des geplanten Sprengplatzes
betrauten Spezialisten hielten dort Vorträge und beantworteten
Fragen.
Darüber hinaus informiert die Bundeswehr die Presse
regelmäßig über aktuelle Entwicklungen.
Ein originäres Öffentlichkeits-Beteiligungsverfahren
ist übrigens gesetzlich nicht vorgesehen.
Was sieht die gesetzliche Regelung
vor?
§
70 Absatz 3 der Landesbauordnung
regelt, dass Vorhaben, die der Landesverteidigung dienen,
weder einer Baugenehmigung noch einer Kenntnisgabe noch
einer Zustimmung nach Absatz 1 bedürfen. Stattdessen
ist ein solches Verfahren dem Regierungspräsidium vor
Baubeginn in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen. Das
Regierungspräsidium prüft das Vorhaben und erhebt
ggf. Einwendungen. Eine unmittelbare Beteiligung der Gemeinden
hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Kann also die Bundeswehr bauen
wie sie will?
Die Bundeswehr ist als Teil der
Exekutive an Recht und Gesetz gebunden. Sie ist für
die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben verantwortlich.
Dabei wird sie vom Staatlichen Bauamt sowie eigenen Spezialisten
begleitet und unterstützt. Zusätzlich muss auch
die Bundeswehr Genehmigungen bei verschiedenen Behörden
(Landratsämter, Regierungspräsidium) beantragen.
Diese Genehmigungen liegen in diesem Fall bereits überwiegend
vor, beispielsweise für die Waldrodung- und Wiederaufforstung.
Nimmt die Bundeswehr die Sorgen
der Menschen ernst?
Die Bundeswehr nimmt die Ängste um Natur, Trinkwasser,
Gesundheit, Grundstückswerte und um Auswirkungen des
Bauvorhabens sehr ernst. Allerdings sind diese Bedenken
nach Expertenmeinungen unbegründet.
Nichtsdestotrotz wird die Bundeswehr
weiterhin einen offenen Austausch über alle Ängste
und Bedenken zu führen.
Der Kommandant des Truppenübungsplatzes informiert
zurzeit die betroffenen Gemeinden unmittelbar und steht
bei öffentlichen Veranstaltungen Rede und Antwort.
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