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 Auszeichnung für deutsch-französische Zusammenarbeit
 L’Ordre National du Mérite für Brigadegeneral Johann Berger
München (eb/uz) [21.06.09]. Der französische Präsident, Nicola Sarkozy den stellvertretenden Befehlshaber im Wehrbereich IV, Brigadegeneral Johann Berger, mit einer der höchsten Auszeichnungen seines Landes geehrt. Für seine jahrelangen Verdienste um die deutsch-französische Zusammenarbeit erhielt der deutsche Genrral den „L’Ordre National du Mérite“.
Die feierliche Verleihung der Auszeichnung erfolgte durch den Inspekteur des französischen Heeres, Generalleutnant Elrick Irastorza, vor der historischen Kulisse des Invalidendoms in Paris. Der Inspekteur würdigte in seiner Laudatio die Verdienste General Bergers um die militärische Zusammenarbeit. Dies betreffe insbesondere die intensiven Kontakte zwischen den Infanterieschulen beider Länder, die Berger in der Vergangenheit stetig vorangetrieben habe. Wörtlich sagte Irastorza: “Ich bin glücklich darüber, ihnen zu dieser Auszeichnung meine herzlichsten Glückwünsche ausdrücken zu dürfen. Der Orden ist Zeichen von Dank und Anerkennung für die wichtige Rolle, die sie in der deutsch-französischen Zusammenarbeit spielen.“

General Berger (links) bei der Verleihungszeremonie.
Foto: Mörk (WBK IV)
Für Brigadegeneral Berger handelt es sich bereits um die zweite hochrangige Auszeichnung der Republik Frankreich. Der in Bad Reichenhall geborene 58-jährige Gebirgsjäger ist bereits Träger der „Medaille d’or de la Défence Nationale“. Unmittelbar nach der Verleihung des „L’Ordre National du Merite“ sagte er: „Ich bin sehr bewegt und überaus dankbar. Die Zusammenarbeit mit unseren französischen Kameraden ist für mich eine Herzensangelegenheit. Gerade in politisch schwierigen Zeiten, wie wir sie derzeit erleben, sind bilaterale Beziehungen auf höchstem Niveau, so wie Deutschland und Frankreich sie unterhalten, ein Beispiel für eine konsequente gesamteuropäische Verteidigung.“
Der „L’Ordre National du Mérite“ wurde 1963 vom damaligen Staatspräsidenten Charles de Gaulle gestiftet. Die Auszeichnung kann an jeden französischen Staatsangehörigen, in Ausnahmefällen – bei ganz besonderen Verdiensten - auch an Ausländer vergeben werden.
Text: Sebastian Steimayr (WBK IV) / Foto: Kai Mörk (WBK IV)
 
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