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 Gemeinsam gegen den „Blanken Hans“
 Katastrophenschutzübung in Hamburg zum Trotze des Hochwassers
Hamburg (eb) [29.11.08]. Die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat den Ernstfall geprobt und gezeigt, dass sie für eine schwere Sturmflut gerüstet ist. Mitgeübt haben auch Angehörige und Reservisten des Landeskommando Hamburg. Die Erinnerung an 1962 ist noch wach. Damals begann alles mit „Vincinette“, einem gewaltigen Sturmtief über der Deutschen Bucht, das in der Nacht vom 16. auf den 17. Februar 1962 eine verheerende Sturmflut auslöste. Orkanböen mit 150 Stundenkilometern Geschwindigkeit drücken das Elbwasser mit ungeheurer Wucht in Richtung Hamburger Hafen. An sechzig Stellen brechen die Deiche, binnen weniger Stunden ist ein Fünftel Hamburgs überschwemmt. Der „Blanke Hans“, wie die tobende Nordsee an der Küste genannt wird, schlägt erbarmungslos zu.
Der Innensenator der Stadt und spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt ruft ohne zu zögern die Bundeswehr zur Hilfe, die in den nächsten Tagen ihren ersten Großeinsatz im Inland zu bestehen hat. Insgesamt sind im Hamburger Katastrophengebiet über 6000 Soldaten im Einsatz, um Deiche und Dämme zu befestigen, Menschen zu Wasser und aus der Luft zu evakuieren, drohende Seuchen zu bekämpfen und Hilfsgüter zu transportieren. Bei der bis heute größten Katastrophe auf deutschem Boden seit dem Zweiten Weltkrieg starben allein in Hamburg 315 Menschen, darunter neun Soldaten. Über 15.000 Bürger wurden obdachlos. Ohne die Soldaten der Bundeswehr wären die Folgen der Sturmflut wohl noch schlimmer ausgefallen.
Um den Schutz der Bürger und Bürgerinnen Hamburgs sowie von lebenswichtiger Infrastruktur zu gewährleisten, führte die Innenbehörde der Freien und Hansestadt am vergangenen Wochenende die Katastrophenschutzübung „Sturmflut“ als Stabsrahmenübung durch. Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz Sache der Bundesländer. Sie können aber gemäß Artikel 35 des Grundgesetzes bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen Kräfte der Bundeswehr anfordern. So nahm konsequenterweise an der diesjährigen Übung auch das Landeskommando Hamburg teil. Als Schnittstelle zwischen dem militärischen und dem zivilen Verantwortungsbereich ist das Kommando zentraler Ansprechpartner für den Senat der Stadt und zuständig für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit. Unter der Leitung des stellvertretenden Kommandeurs, Oberstleutnant Paul Josef Friese, verstärkten auch zehn Reservisten die Übungstruppe und hatten auf ein spannendes Szenario der eintägigen Übung zu reagieren. Danach führten heftige und anhaltende Regenfälle zu ansteigenden Wasserständen und durchweichten die Schutzdeiche.
Katastrophenhilfe durch die Bundeswehr. In Hamburg wurde sie jüngst geübt. Die Bilder von 1962 waren dabei durchaus präsent.
Fotos: Landeskommando Hamburg
Nun zog auch noch ein Orkantief auf und der schwere Sturm drehte auf Nordwest. Mittlerweile wurde im Landeskommando die Führungsbereitschaft hergestellt. Auch das übergeordnete Wehrbereichskommando I Küste in Kiel hat sein Alarmzentrum aktiviert und einem Hilfeersuchen der Hamburger Innenbehörde auf den Einsatz der Bundeswehr stattgegeben. Um keine Zeit zu verlieren, wurden Truppenteile in Munster und Husum alarmiert und Richtung Hamburg in Marsch gesetzt. Das sollte sich später auszahlen, denn wegen des anhaltenden Unwetters spitzte sich die Lage dramatisch zu. Der Zentrale Katastrophendienststab der Hamburger Innenbehörde wurde mittlerweile auch durch Offiziere des Landeskommandos verstärkt.
Aber nicht nur die aktive Truppe wird in solch kritischen Situationen gebraucht. Auch Reservisten sind im Konzept des Katastrophenmanagements unverzichtbar. Eine feste Größe in der Familie der Hamburger Katastrophenschützer ist seit Mitte der neunziger Jahre die „Reservistenarbeitsgemeinschaft Katastrophenschutz“. Unter der Leitung von Oberstleutnant d. R. Svend Sörensen haben sich rund 75 Reservisten zusammengeschlossen, die im Fall einer Flutkatastrophe speziell zur Deichverteidigung eingesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaft setzt sich aus Angehörigen zusammen, deren berufliche Spanne von akademischen Berufen bis hin zu handwerklich anspruchsvollen Tätigkeiten reicht. An mindestens vier Übungen pro Jahr nimmt diese hochmotivierte Truppe teil. Sie hat Ortskenntnis und ist schnell verfügbar.
Zurück zum Szenario. Die Flut steigt immer höher. Ein manövrierunfähiger Frachter drückt im Hamburger Hafen die Tore eines Sperrwerks ein, Wassermassen überfluten in Kürze einen ganzen Hamburger Stadtteil. Die Feuerwehren sind nicht mehr Herr der Lage und ersuchen das Landeskommando um den Einsatz der bereitgehaltenen Truppe. Eine großangelegte gemeinsame Rettungsaktion kann zügig beginnen. Kurz danach ist Übungsende.
Erneut hat Hamburg gezeigt, dass die Stadt für einen Katastrophenfall gut aufgestellt ist. Neben eigenen Kräften konnte die Stadt bei der Übung auf professionelle Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks und einer Vielzahl von Hilfsorganisationen natürlich auch auf Soldaten der Bundeswehr zählen, die gemeinsam und koordiniert den Kampf gegen die Flut aufnahmen. Hätte es die verheerende Hamburger Sturmflut 1962 nicht gegeben, wären die Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr im Inneren vielleicht im Grundgesetz gar nicht so genau geregelt. Doch in der Not der Flutkatastrophe war dem damaligen Hamburger Innensenator Helmut Schmidt die Auslegung der Paragrafen nicht wichtig.
Er rief und die Bundeswehr half. Erst Jahre später erhielt der § 35 des Grundgesetzes die entscheidenden Absätze 2 und 3 hinzugefügt, wonach ein Bundesland "zur Hilfe bei Naturkatastrophen oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" unter anderem die Streitkräfte anfordern kann. Diese Form der Amtshilfe ist in Hamburg erprobt und steht auf festen Füßen, wenn es vielleicht wieder mal heißt: „Trutz, Blanker Hans!“
 
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