Nun zog auch noch ein
Orkantief auf und der schwere Sturm drehte auf Nordwest. Mittlerweile
wurde im Landeskommando die Führungsbereitschaft hergestellt.
Auch das übergeordnete Wehrbereichskommando I Küste
in Kiel hat sein Alarmzentrum aktiviert und einem Hilfeersuchen
der Hamburger Innenbehörde auf den Einsatz der Bundeswehr
stattgegeben. Um keine Zeit zu verlieren, wurden Truppenteile
in Munster und Husum alarmiert und Richtung Hamburg in Marsch
gesetzt.
Das sollte sich später auszahlen, denn wegen des anhaltenden Unwetters spitzte
sich die Lage dramatisch zu. Der Zentrale Katastrophendienststab der Hamburger
Innenbehörde wurde mittlerweile auch durch Offiziere des Landeskommandos
verstärkt.
Aber nicht nur die aktive Truppe wird in solch kritischen Situationen gebraucht.
Auch Reservisten sind im Konzept des Katastrophenmanagements unverzichtbar. Eine
feste Größe in der Familie der Hamburger Katastrophenschützer
ist seit Mitte der neunziger Jahre die „Reservistenarbeitsgemeinschaft
Katastrophenschutz“. Unter der Leitung von Oberstleutnant d. R. Svend Sörensen
haben sich rund 75 Reservisten zusammengeschlossen, die im Fall einer Flutkatastrophe
speziell zur Deichverteidigung eingesetzt werden können. Die Arbeitsgemeinschaft
setzt sich aus Angehörigen zusammen, deren berufliche Spanne von akademischen
Berufen bis hin zu handwerklich anspruchsvollen Tätigkeiten reicht. An mindestens
vier Übungen pro Jahr nimmt diese hochmotivierte Truppe teil. Sie hat Ortskenntnis
und ist schnell verfügbar.
Zurück zum Szenario. Die Flut steigt immer höher. Ein manövrierunfähiger
Frachter drückt im Hamburger Hafen die Tore eines Sperrwerks ein, Wassermassen überfluten
in Kürze einen ganzen Hamburger Stadtteil. Die Feuerwehren sind nicht mehr
Herr der Lage und ersuchen das Landeskommando um den Einsatz der bereitgehaltenen
Truppe. Eine großangelegte gemeinsame Rettungsaktion kann zügig beginnen.
Kurz danach ist Übungsende.
Erneut hat Hamburg
gezeigt, dass die Stadt für einen Katastrophenfall gut aufgestellt
ist. Neben eigenen Kräften konnte die Stadt bei der Übung
auf professionelle Unterstützung des Deutschen Roten Kreuzes,
des Technischen Hilfswerks und einer Vielzahl von Hilfsorganisationen
natürlich auch auf
Soldaten der Bundeswehr zählen, die gemeinsam und koordiniert den Kampf
gegen die Flut aufnahmen. Hätte es die verheerende Hamburger Sturmflut 1962
nicht gegeben, wären die Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr
im Inneren vielleicht im Grundgesetz gar nicht so genau geregelt. Doch in der
Not der Flutkatastrophe war dem damaligen Hamburger Innensenator Helmut Schmidt
die Auslegung der Paragrafen nicht wichtig.
Er rief und die Bundeswehr half. Erst Jahre später erhielt der § 35
des Grundgesetzes die entscheidenden Absätze 2 und 3 hinzugefügt, wonach
ein Bundesland "zur Hilfe bei Naturkatastrophen oder bei einem besonders
schweren Unglücksfall" unter anderem die Streitkräfte anfordern
kann. Diese Form der Amtshilfe ist in Hamburg erprobt und steht auf festen Füßen,
wenn es vielleicht wieder mal heißt: „Trutz, Blanker Hans!“ |