Bonn
(eb) [06.03.10].Das
Verwaltungsgericht in Münster hält einen Erlass des Landes
Nordrhein-Westfalen für „Unsinn“, so der Richter
wörtlich in
der Hauptverhandlung Ende Februar. In dem Erlass
ist festgelegt worden, dass selbstständige Reservisten, die
zu einer Wehrübung
bei der Bundeswehr einberufen werden, nur dann Auslagen
geltend machen können, wenn die Überstunden der sie vertretenden
Kollegen einzeln nachgewiesen werden.
Der Reservistenverband begrüßt diese deutliche Vorentscheidung
des Gerichts und erwartet in den kommenden Tagen ein entsprechendes
Urteil (Az 11K1512/09). „Viele Selbstständige haben immer
wieder Ärger mit den Ämtern für Unterhaltssicherung.
Vielfach erhalten Selbstständige nur den sogenannten Mindestsatz,
der sich oft auf Hartz-IV-Niveau bewegt. Dafür lohnt es sich für
qualifiziertes Fachpersonal nicht, sich für Wehrübungen zur
Verfügung zu stellen“, sagt Gerd Höfer, Präsident
des Reservistenverbandes. Er fordert, dass solche Regelungen, wie die
des Landes Nordrhein-Westfalen, abgeschafft werden und gleichzeitig
die Mindestsätze deutlich angehoben werden, denn die letzte Anpassung
an die Lebenshaltungskostenentwicklung erfolgte für wehrübende
Reservisten am 1. Januar 1990. Zwischenzeitlich klafft in diesem Bereich
eine Einkommenslücke von etwa 40 Prozent – verursacht von
der allgemeinen Inflation. „Das Ministerium arbeitet derzeitig
an einer entsprechenden Anhebung ab 2011 – das ist positiv, kommt
jedoch mindestens 15 Jahre zu spät. Wir fordern deshalb eine automatische
jährliche Anpassung der Mindestsätze, zum Beispiel analog
der prozentualen Rentenanpassung“, so Höfer.
In dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Münster hatte ein
Oberstabsarzt der Reserve geklagt. Die zuständige Unterhaltssicherungsbehörde
gestand dem selbstständigen Arzt in einer Gemeinschaftspraxis
46 Euro je Tag an Unterhaltssicherung zu – also 1.380 Euro monatlich
für ihn als verheirateten Familienvater. Der Akademiker war 84
Tage in Afghanistan eingesetzt worden. Die Bundeswehr wirbt derzeit
verstärkt um Ärzte für ihre gefährlichen Auslandseinsätze,
weil sie selbst einen Ärztemangel zu beklagen hat.
„Diesen Mangel gibt es auch außerhalb der Bundeswehr“,
sagt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreises
Sanitätsdienst im Reservistenverband. Der 44-jährige Flottenarzt
der Reserve nennt ein Beispiel: „Sogar noch in der Weiterbildung
befindliche Assistenzärzte werden derzeit mit etwa 4.000 Euro
monatlich vergütet, weil Angebot und Nachfrage den Preis am Arbeitsmarkt
diktieren. Für dieses Gehalt ist der junge Arzt sicher in Deutschland,
nicht von der Familie getrennt und erleidet keine arbeitsrechtlichen
Nachteile bei seinem Arbeitgeber.“ Deshalb fordert der Arbeitskreis
Sanitätsdienst unbürokratische und klare Regeln, die von
den Unterhaltssicherungsbehörden für alle Betroffenen gleich
angewandt werden sollen. „Dazu gehören adäquate Tageshöchstsätze
in Abhängigkeit vom zivilen Einkommen“, so Hofmeister. Sonst
wird es der Bundeswehr nicht gelingen, gute Ärzte zu finden, die
bereit sind, in einen Auslandseinsatz zu gehen, um dort
im Fall der Fälle Leben zu retten.
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