Itzehoe [21.02.06] Die
Diskussion über den Bundeswehreinsatz während der Fussball-Weltmeisterschaft
scheint vom Tisch. Zu Objektschutzmassnahmen wird die Bundeswehr nicht
herangezogen werden. Dies äußerte Bundeskanzlerin Merkel (CDU) gegenüber der
Presse. Der Grundsatzstreit über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren
jedoch hält an. Neue Nahrung erhielt diese Diskussion durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar, in dem es das
Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärte: Die einen Politiker fühlen sich
in ihrer Auffassung bestätigt, die anderen versuchen nun mit juristischen
Definitionen und Grundgesetzänderungen den Anti-Terror-Einsatz der
Bundeswehr im Inneren doch noch zu ermöglichen. Von „Nothilfe“ oder einer
neuen Definition der „Landesverteidigung“ ist die Rede. Der Vorsitzende des
Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, forderte die Piloten
sogar auf, den Befehl, entführte zivile Flugzeuge abzuschießen, zu
verweigern. [mehr] |