Beispiel 1: „Der
Petent wurde mit der Verdachtsdiagnose eines Harnweginfektes behandelt.
Auf Grund der von ihm beschriebenen Symptome und des deutlich positiven
Glucoseschnelltestes hätten aber vorzeitig die Differenzialdiagnose
eines Diabetes mellitus erhoben und weitergehende Untersuchungen veranlasst
werden müssen. Das ist nicht geschehen. Durch die Fehldiagnose
des Befundes ist die tatsächliche Erkrankung erst zwei Tage später
erkannt worden. … Zur Klärung der Frage, ob durch die fehlerhafte
Behandlung beim Patienten nachteilige gesundheitliche Folgen eingetreten
sind, wurde ein Wehrdienstbeschädigungsverfahren eingeleitet.“
Beispiel 2: „In einem anderen Fall beklagte ein Petent, dass seine
Leistenoperation im Operationssaal abgesetzt worden sei. Die Ermittlungen
bestätigten das Vorbringen. Auf Grund organisatorischer Abläufe
im Operationsbetrieb wurde kurzfristig ein Operateur eingesetzt, der den
Lokalbefund erstmalig im Operationssaal in Augenschein nehmen konnte. Wegen
reizlosen Befundes entschied er, die Operation abzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt
hatte der Petent bereits seine Prämedikation und Spinalanästhesie
erhalten. Der Führungsstab des Sanitätsdienstes wies mir gegen über
darauf hin, dass die Entscheidung über die Durchführung einer
Operation grundsätzlich beim Operateur liege. Die Entscheidung einer
Absetzung der Operation am Operationstisch ohne vorherige Rücksprache
mit dem behandelnden Chirurgen sei aber nicht hinnehmbar und werde ausdrücklich
bedauert.“
Beispiel 3: „Vereinzelt wurden Soldaten nicht untersucht, weil die
Krankenmeldezeit abgelaufen war. In anderen Fällen wurden Notfallsprechstunden
eingerichtet, ohne an diesen Tagen eine Meldezeit für Neukranke vorzusehen,
so dass kein Truppenarzt für sie verfügbar war.“
Neben Korrekturen bei der medizinischen Versorgung der Soldaten,
mahnt der Wehrbeauftragte auch verwaltungsseitig Veränderungen gerade
in den Bundeswehrkrankenhäusern an. „Natürlich müssen
auch diese sich, ebenso wie zivile Krankenhäuser, den erhöhten
Anforderungen insbesondere in den Bereichen Controlling, Qualitätsmanagement
und Leistungsabrechnung stellen. Wie ich bei meinen Besuchen festgestellt
habe, muss die entsprechende Kompetenz teilweise erst noch erworben werden.“
Personalmangel erkennt Robbe insbesondere beim Fachpersonal, „namentlich
in den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin sowie im OP-Dienst“. „Der
dadurch entstandene personelle Engpass führte erneut zu Einschränkungen
im Operationsdienst.“ „Darüber hinaus fehlte es an Notfallärzten.
Die Einsatzbelastung der verfügbaren Notfallärzte war daher weiterhin
besonders hoch.“
Neben der weiteren Nachwuchsgewinnung ist es vor diesem Hintergrund
nach Ansicht des Wehrbeauftragten wichtig, die Ausfallzeiten der Truppenärzte
zu verringern. Denn neben den Auslandseinsätzen belaste zusehends
die persönliche Familienplanung den Dienstbetrieb. „Etwa ein
Drittel der Abwesenheitstage entfällt inzwischen auf Mutterschutz,
Elternzeit, Betreuungsurlaub und Teilzeitarbeit. Angesichts der Tatsache,
dass 52 Prozent der Sanitätsoffizieranwärter und 60 Prozent der
Sanitätsoffizierbewerber Frauen sind, ist aus der Sicht der Führung
des Sanitätsdienstes damit zu rechnen, dass familienbedingte Abwesenheiten,
die den Sanitätsdienst auf Grund des vergleichsweise hohen Anteils
an weiblichen Soldaten von rund 36 Prozent bereits jetzt überproportional
treffen, weiter zunehmen werden. Hinzu kommt, dass auch männliche
Soldaten immer häufiger Freistellungen für Erziehung und Betreuung
in Anspruch nehmen.“
Insgesamt sind im Jahr 2007 knapp 5.300 Eingaben beim Wehrbeauftragten
eingegangen, ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr.
(Lars Bessel)
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