Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Bundestages Foto: Bundestag |
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Itzehoe/Berlin (uz) [22.03.07]. "Die Truppe bewältigt
nach meinem Eindruck ihre anspruchsvollen und teilweise gefährlichen
neuen Aufgaben insgesamt in hervorragender Weise", attestiert
der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestags, Reinhold Robbe.
Mit seinem Bericht liegt er nah an der Situation der Soldaten.
Unangemeldete Truppenbesuche und Reisen zu allen Einsatzkontingenten
geben dem Bericht eine deutliche Note. Knapp 6000 Eingaben
gingen beim Wehrbeauftragten ein.
Die angespannte Situation im Verteidigungshaushalt ist ein
zentrales Thema im aktuellen Bericht. So bemängelt Robbe
die vernachlässigte Bausubstanz in den Kasernen der alten
Bundesländer. Auch zur infrastrukturellen Situation, die
das Einsatzkontingent im Kongo vorfand, findet der Wehrbeauftragte
in seinem Bericht deutliche Worte.
Auch die massive Zeitbelastung auf Grundlage des Einsatzengagements
besonders im Sanitätsdienst, aber auch bei Feldjägern
oder Heeresfliegern finden Beachtung. Der Wehrbeauftragte bemängelt,
dass Sanitätsoffiziere inzwischen Überstundenansprüche
von bis zu einem Jahr angehäuft hätten.
Alles in allem lobt der Wehrbeauftragte die Angehörigen
der Bundeswehr, er geht so gar noch ein Stück weiter.
Er fordert das Lob für die Soldaten sein: „Der eigentliche
Veranstalter der Fußball-WM, die FIFA, sah sich aber
nicht veranlasst, ein deutliches Zeichen der Anerkennung an
die Adresse der Soldaten und der Hilfsorganisationen zu senden.
Beobachter musstenaus dem Verhalten der FIFA vielmehr den Eindruck
gewinnen, dass der enorme
Einsatz als Selbstverständlichkeit hingenommen wurde.“ |
truppen.info
listet nachfolgend einige Auszüge aus dem akutellen Bericht auf:
Deutsches Einsatzkontingent EUFOR RD Congo
„Im Rahmen des Einsatzes im Kongo sind aus meiner Sicht gravierende
Mängel aufgetreten, die nicht mehr als „Ausreißer“ abgetan
werden können, sondern die grundsätzliche Defizite aufgezeigt
haben. Den dazu oft gegebenen Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel
kann ich – im Interesse der Soldaten – in diesem Zusammenhang
nicht akzeptieren. Im Übrigen sind es Mängel, bei denen
ich mich auch fragen muss, ob sich die verantwortlichen Planungs-
und Entscheidungsträger die alltägliche Einsatzrealität
ihrer Soldaten hinreichend vor Augen geführt haben.
Mit Unverständnis und Empörung habe ich während meines
Besuchs beim Deutschen Einsatzkontingent EUFOR RD CONGO insbesondere
die teilweise unzumutbare Unterbringung der eingesetzten Soldaten
im Feldlager zur Kenntnis nehmen müssen. Bereits in der Vorbereitungsphase
erkennbare und gemeldete erhebliche Schwächen des mit der Errichtung
des Lagers beauftragten und in jeder Hinsicht überforderten
Unternehmens wurden nicht durch eine rechtzeitige Reaktion kompensiert.
Begleitet wurde der Einsatz von zahlreichen weiteren organisatorischen
Schwächen. Die logistischen Planungs- und Durchführungsmängel
des Einsatzes dürfen indes kein Anlass sein, die Leistungen
einzelner militärischer Führer vor Ort und auf der Ebene
der Einsatzführung zu verkennen.“
Deutsches Einsatzkontingent ISAF
„Während meines Truppenbesuchs wurde mir vorgetragen,
dass es vor Ort einen dauerhaften Mangel an ausreichend geschützten
Fahrzeugen gebe. Darüber hinaus stünden vorhandene geschützte
Fahrzeuge auf Grund fehlender Ersatzteile teilweise wochenlang
nicht zur Verfügung. Defizite beklagten Soldaten auch im Hinblick
auf ihre persönliche Bewaffnung. Vielfach verfügten sie
im Einsatz erst nach einer erheblichen Verzögerung über
eine von ihnen „eingeschossene“ und damit auch tatsächlich
beherrschte Handwaffe. Auch bei der Ausgabe von Munition habe es
oftmals Engpässe gegeben. Derartige, die Sicherheit von Leib
und Leben der eingesetzten Soldaten unmittelbar betreffende Ausstattungs-
und Ausrüstungsdefizite sind nicht hinnehmbar.“
Einsatzausbildung
„Ein in Feyzabad eingesetzter Scharfschütze
hatte erst drei Monate nach seiner Verlegung in
das Einsatzland die Möglichkeit, sein Scharfschützengewehr
einzuschießen. Da der Schießplatz in Feyzabad nicht
für derartige Waffen zugelassen war, musste das Anschießen
der Waffen auf einer Ausweichschießbahn am Standort Kunduz
stattfinden, der jedoch nur in einem ca. zwölfstündigen
Kfz-Marsch zu erreichen ist. Solche Verzögerungen sind unter
Sicherheitsgesichtspunkten meines Erachtens nicht akzeptabel.“
„Für das Jahr 2006 ist darauf hinzuweisen, dass die
einsatzvorbereitende Ausbildung von Personenschützern für
das Fahren mit sondergeschützten Fahrzeugen nicht möglich
war, weil im Zeitraum der Einsatzausbildung weder im Heimattruppenteil
noch an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der
Bundeswehr Kraftfahrzeuge dieses Typs für eine entsprechende
Ausbildung zur Verfügung standen. Aus meiner Sicht ist das
nicht zu verantworten.“
Persönliche Ausrüstung
„Ausrüstungsdefizite wurden im Berichtsjahr unter anderem anlässlich
der NATO-Übung Steadfast Jaguar sichtbar, die im Sommer 2006
auf den Kapverdischen Inseln stattfand. Trotz des dort herrschenden
feucht-heißen Klimas wurden die Soldaten nicht mit Tropenstiefeln
ausgestattet, weil für die dann erforderliche Wiederauffüllung
der entsprechenden Sperrbestände für mögliche „scharfe“ Einsätze
der NATO Response Force im laufenden Jahr keine Haushaltsmittel
zur Verfügung standen. Die Wiederbeschaffungskosten des Schuhwerks
hätten bei knapp 200 000 Euro gelegen.“
Ausstattung
„Ein Feldwebel wies auf eine besondere Gefährdung derjenigen
Besatzungsmitglieder hin, die bei Patrouillen „über
Luke“ fahren müssen. Da geeignete Sprechsätze für
den Gefechtshelm nicht zur Verfügung stehen, sei der Kopf
dieser Soldaten während der Zeit der Nutzung des „Sprechsatzes
Funk“ im Falle eines Anschlags völlig ungeschützt.
Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen stellte sich heraus, dass
eine gewisse Anzahl geeigneter – d. h. mit dem Gefechtshelm
kompatibler – Sprechsätze in Deutschland zur „nationalen
Risikovorsorge“ zurückgehalten wurde.
Da in Afghanistan die Gefahr von Anschlägen ständig wächst,
ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die bestehenden Bestände
nicht freigeben wurden bzw. nicht frühzeitig die Beschaffung
zusätzlicher geeigneter Sprechsätze veranlasst wurde.“
Vorbildfunktion
„Ein Hauptfeldwebel weckte gegen 3.00 Uhr nachts nach erheblichem
Alkoholgenuss einen als Telefonposten eingesetzten Gefreiten und
befahl ihm, mit freiem Oberkörper 30 Liegestütze auszuführen.
Dabei filmte er den Soldaten mit seinem Fotohandy.“
Vertrauensverlust in Vorgesetzte
„Ein Kommandeur im Einsatzland erschien verspätet zu einer
Silvesterfeier und fand keinen reservierten Sitzplatz vor. Daraufhin
beschimpfte er den Projektoffizier in lautem und aggressivem Ton
u. a. mit den Worten: „Was soll die Scheiße hier … wo
ist mein Platz und wer hat diese Scheiße hier erlaubt?“ Später
ließ er die Feier vorzeitig beenden und ergänzte vor
zwei Feldwebeldienstgraden: „Mit so einem Scheiß-Kontingent
mache ich keine Feier mehr“. An einem anderen Tag erklärte
er in Anwesenheit eines Oberleutnants gegenüber einem Major
der Luftwaffe sinngemäß, er habe das Gefühl, die
Luftwaffe setze alles daran, die Kameraden vom Heer unglücklich
zu machen. Er werde deshalb alles in seiner Macht Stehende tun,
um der Luftwaffe zu schaden. Im Beisein eines anderen Oberleutnants
und eines holländischen Unteroffiziers bekräftigte er
diese Aussage später noch einmal, so dass der Major der Luftwaffe
sich bedroht fühlte. Gegen den Kommandeur wurde eine Disziplinarmaßnahme
verhängt.“
Laufbahnfragen
„Ein anderer Oberfeldwebel beklagte, dass er schon nach dem
Physical Fitness Test, den computergesteuerten Tests und einer Gesprächsrunde
ausgeschieden sei. 'Ich hatte keine Möglichkeit, mich
vorzustellen, mich mit meinen Kenntnissen und Fähigkeiten
zu beweisen oder meine Vorstellungen über meine Zukunft darzulegen.
An diesem Test darf man nur einmal teilnehmen, deshalb wird mich
die Einstufung Soldat auf Zeit während meiner gesamten Bundeswehrlaufbahn
bei jeder Bewerbung in meiner Personalakte begleiten.‘“
Laufbahnwechsel
„Ein Stabsunteroffizier (w) beklagte, dass sie keine Möglichkeit
mehr habe, in die Feldwebellaufbahn zu wechseln. Die Petentin wurde
im Februar 2005 beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung für
die Feldwebellaufbahn als geeignet eingestuft. Mangels entsprechender
Einplanungsmöglichkeit begann sie im Juli 2005 zunächst
eine Eignungsübung in der Unteroffizierlaufbahn. Danach war
ihr ein Laufbahnwechsel auf Grund des Erlasses Fü H I 2 vom
27. Oktober 2004 nicht mehr möglich. Auch im Rahmen der Überprüfung
konnte der Petentin kein nachträglicher Wechsel in die Feldwebellaufbahn
ermöglicht werden. Aus meiner Sicht ist das dem Dienstherrn
anzulasten. Er hätte die Petentin bei ihrer Einstellung auf
die laufbahnrechtlichen Bestimmungen hinweisen müssen.“
Probleme im Vergleich der Teilstreitkräfte in der Streitkräftebasis
„Die Eingabe eines Hauptfeldwebels der SKB war beispielgebend
für
eine unterschiedliche Behandlung der Uniformträgerbereiche
in der SKB. Angesichts eines Beurteilungsschnitts von 6,0833 in
seiner letzten Beurteilung stellte er die Frage: ‚Kann es
sein, dass Luftwaffenkameraden/Marinekameraden in Einheiten innerhalb
der SKB mit dem Notendurchschnitt wie ich bzw. vielleicht sogar
einem niedrigeren Beurteilungsschnitt befördert werden und
Heeressoldaten in solchen gemischten Einheiten die Leidtragenden
sind?‘
Die Frage musste bejaht werden. Derzeit erfolgt die Beförderungsauswahl
auch innerhalb der SKB auf der Grundlage streitkräfteeinheitlich
festgelegter und veröffentlichter Verfahren, jedoch getrennt
nach Uniformträgerbereichen. Das Bundesministerium der Verteidigung
bestätigte, dass es auf Grund der nach Uniformträgerbereichen
getrennten Reihenfolgenbildung vorkommen könne, dass der erzielte
Punktsummenwert in der einen Teilstreitkraft für eine Beförderung
ausreiche, in der anderen jedoch nicht. Dies sei nicht zu beanstanden.
Diesen Standpunkt vermag ich mit Blick auf die Tatsache, dass die
Soldaten ihren Dienst in demselben Bereich leisten, nicht zu teilen.“
Zivilberufliche Aus- und Weiterbildung
„Zwei Stabsunteroffiziere (FA) wandten sich an mich, die ohne eigenes
Verschulden die ZAW nicht bestanden hatten und durch die erforderliche
Wiederholung der Abschlussprüfung Laufbahnnachteile befürchteten.
Die von den Petenten besuchte ZAW zum IT-Systemkaufmann umfasste
u. a. ein sechsmonatiges Praktikum bei einem zivilen Unternehmen.
Ein Teil der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer
(IHK) beinhaltete das Erstellen eines realen Prüfungsprojektes,
was während des Praktikums erfolgen sollte, aber nicht bei
allen Praktikumsunternehmen möglich war. Nach Befragen des
Dozenten erstellten die Petenten ein Scheinprojekt. Diese fiktive
Projektarbeit wurde von der IHK nicht anerkannt, die mündliche
Prüfung galt als nicht bestanden. Auch nach Klärung des
Sachverhaltes konnte bei der IHK keine andere Bewertung herbeigeführt
werden. Die Soldaten wurden auf die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung
verwiesen mit vorheriger Teilnahme an einem Praktikum, das die
Kriterien der IHK erfüllt. Nach Abschluss der Ausbildung werden
die beiden Lehrgangsteilnehmer schadlos gestellt.“
Integration von Soldatinnen
„Eine Petentin berichtete mir, dass sie als Ordonanz die Bestellung
eines Obersts aufgenommen habe, indem sie wie üblich die georderten
Speisen auf einer Karte mit Bleistiftstrichen abzeichnete. Daraufhin
sagte der Oberst: 'Da bekommt das Wort 'Stricherin’ ja
eine ganz andere Bedeutung!‘ Eine solche Äußerung
ist nicht akzeptabel, daran ändert auch die Entschuldigung
nichts.
Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung
„Bei der Einweisung in die Dienstgeschäfte führte der
Vorgesetzte, ein Oberstleutnant, einem weiblichen Hauptmann auf
seinem dienstlichen Laptop ein von ihm als„Witz“ bezeichnetes
Computerspiel vor. Die Datei zeigte den nackten Oberkörper
einer Frau. Mit Hilfe des Cursors ließ sich der Busen der
Frau so nach vorne bewegen, dass er gegen eine Glasscheibe drückte.
Später äußerte er in einer Chefbesprechung im Beisein
ranghoher Offiziere, er möge „seine Eier am liebsten
gekrault“. Für diese sexistischen Handlungen und Aussagen
muss sich der Offizier nun im Rahmen eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens
verantworten.“
„Traditionelle“ Rituale und Feiern
„Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus Exzesse im Rahmen von „traditionellen“ Ritualen
und Feiern bekannt.
Am Standort Zweibrücken ging es dabei um obszöne Handlungen
im Rahmen eines Aufnahmerituals, in Wittmund um das Verbrennen
eines Klaviers, bei dem eine Frau, die als Gast an der Feier teilnahm,
schwer verletzt wurde. In beiden Fällen war auffällig,
dass die beteiligten Soldaten, insbesondere Vorgesetzte, offenbar
kein Gespür für die Grenze zwischen Erlaubtem und Verbotenem
und die eigenen Pflichten mehr hatten, oder – schlimmer noch –sich
darüber hinwegsetzten.“
Schwächen in der Ausübung der Disziplinarbefugnis
„Bedenklich ist es darüber hinaus, wenn Vorgesetzte auf Eingaben
verärgert reagieren, beispielsweise wenn sie sich in ihrer
Stellungnahme darüber beklagen, wie viel Aufwand ihnen die
Bearbeitung der Eingabe bereitet habe. Für solche Anmerkungen
ist aus meiner Sicht kein Platz. Mit der Eingabe an den Wehrbeauftragten
nimmt der Soldat ein ihm gesetzlich eingeräumtes Recht wahr.
Der Eingabe ist nachzugehen, so wie es Recht und Gesetz vorschreiben.“ |