truppen.info
listet nachfolgend die im Bericht stellvertretend genannten „Einzelfälle“ von „soldatischem Fehlverhalten“ auf, die, so Robbe,
zwar nicht den Alltag der Bundeswehr bestimmten, gleichwohl aber ernst
genommen werden müssten:
Körperverletzungen
und Misshandlungen
Ein Schütze
schlug nach erheblichem Alkoholkonsum einem anderen Schützen ohne
Grund ins Gesicht und brach ihm dabei das Nasenbein. Gegen den
Soldaten wurde ein Disziplinararrest verhängt.
Zwei Gefreite hielten gemeinschaftlich unter erheblichem Alkoholeinfluss
einen Gefreiten im Fernsehraum mindestens 25 Minuten lang fest und
misshandelten ihn durch Schläge auf seinen Kopf. Gegen beide Soldaten
wurde ein Disziplinararrest verhängt.
Ein Stabsgefreiter und fünf Hauptgefreite zerrten einen Obergefreiten
gewaltsam zu Boden und fesselten ihn. Anschließend schlugen sie und
weitere sechs Soldaten den gefesselten Kameraden mit einem Esslöffel
auf die Hoden. Gegen die Täter wurden Disziplinarbußen in
unterschiedlicher Höhe verhängt. Ein Teil wurde vorzeitig aus der
Bundeswehr entlassen.
Ein an einer
Bundeswehruniversität studierender Leutnant stieß nachts in einer
Diskothek einem Fahnenjunker mit seinem Kopf so stark in das Gesicht,
dass dem Fahnenjunker die Nase gebrochen wurde. Gegen den Leutnant
wurde eine Disziplinarbuße verhängt. Darüber hinaus wurde er vom
Amtschef des Streitkräftesamtes eindringlich auf seine Pflichten als
Offizier hingewiesen. Ein
Hauptgefreiter konsumierte mit mehreren Kameraden in einer Diskothek
erhebliche Mengen Alkohol. Nachdem am nächsten Morgen die Weckversuche
durch Kameraden fehlgeschlagen waren, schaltete sich ein Feldwebel
ein. Als der Hauptgefreite auf das Anrufen des Feldwebels nicht
reagierte, trat dieser mit dem Fuß gegen den Bettpfosten. Der
Hauptgefreite sprang daraufhin auf, griff dem Feldwebel an die Kehle
und drohte mit den Worten „Trittst Du noch einmal gegen mein Bett,
trete ich gegen Deinen Kopf“. Anschließend stieß er einen in der Tür
stehenden Stabsunteroffizier in den Kompanieflur. Bei dem
Hauptgefreiten wurde gegen 9.30 Uhr noch eine Blutalkoholkonzentration
von 1,26 Promille festgestellt. Gegen ihn wurde ein Disziplinararrest
verhängt.
Nach einem
geselligen Beisammensein in der Kaserne wollte ein Hauptfeldwebel
nach nicht unerheblichem Alkoholkonsum mit dem Pkw nach Hause fahren.
Ein
Stabsunteroffizier der Kompanie meldete dies dem Offizier vom
Wachdienst, der den Soldaten daraufhin nicht aus der Kaserne fahren
ließ. Zurück im Kompanieblock schlug der Hauptfeldwebel dem
Stabsunteroffizier eine Getränkepalette aus den Händen, stürzte sich
auf ihn und setzte sich auf sein Opfer. Anschließend versetzte er dem
Stabsunteroffizier noch einen Kopfstoß, der eine Prellung und eine
Platzwunde verursachte. Gegen den Hauptfeldwebel wurde ein
Beförderungsverbot verbunden mit einer Gehaltskürzung verhängt.
Rechtsextremismus
In einem
Mannschaftsspeisesaal fand ein gemeinsames Essen einer
Artillerieeinheit statt. Während der Ansprache des Batteriechefs
sendete ein Hauptgefreiter einem Kameraden von seinem Mobiltelefon
eine Voicemail mit Äußerungen Adolf Hitlers im Originalton. Der
Wortlaut „Deutschland, Sieg Heil“ der Voicemail war im ganzen Saal
über das Mobiltelefon laut und deutlich zu hören. Der Soldat wurde
vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen.
Während einer Zugfahrt vom Wohnort zurück zum Standort randalierten im
angetrunkenen Zustand in Zivil zwei Panzergrenadiere. Wiederholt
riefen sie „Sieg Heil“ und „Nächster Halt Auschwitz“. Einem
dunkelhäutigen Mann wurde „Der Mohr muss weg“ nachgerufen. Eine
Personengruppe türkischer Abstammung wurde als „Scheiß Türkenpack“
bezeichnet. Im Zugabteil wurden Kopfstützen abgeschlagen und zusammen
mit Flaschen aus dem Zug geworfen. Die Soldaten begingen weitere
strafbare Handlungen. Sie wurden mit Disziplinararrest gemaßregelt. In
einem Fall wurde zusätzlich eine verschärfte Ausgangsbeschränkung
ausgesprochen.
Im
Toilettenbereich eines Mannschaftsheimes wurden unterschiedlich große
Hakenkreuzschmierereien festgestellt. Der Täterkreis war nicht
eingrenzbar, weil die Toilettenanlage für Soldaten, zivile
Mitarbeiter, Gäste von Veranstaltungen, Besucher der Kaserne sowie für
Mitarbeiter von Zivilfirmen frei zugänglich ist.
An einer
Universität der Bundeswehr bezeichnete ein Leutnant einen in Afrika
geborenen dunkelhäutigen Fahnenjunker wiederholt als „Neger“. Bei
einer weiteren zufälligen Begegnung mit dem Fahnenjunker sagte der
Leutnant in Anwesenheit einer Begleiterin: „Ich habe Dir doch gesagt,
dass Du keine weiße Frau anfassen sollst!“ Gegen den Offizier wurde
eine Disziplinarbuße verhängt. Der Amtschef des Streitkräftesamtes sah
von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens ab und
verfügte stattdessen einen „eindringlichen Hinweis“.
In einem
anderen Fall kam es sogar zu Gewalttätigkeiten. Nach einem
Diskothekenbesuch attackierte ein Oberfeldwebel zusammen mit einem
Bekannten zwei Kenianer mit rassistischen Parolen. Beide Täter waren
alkoholisiert. Im weiteren Verlauf zerschlug der Soldat eine
Bierflasche in der Absicht, einen der Kenianer zu töten. Er stach mit
der zerbrochenen Bierflasche seinem Opfer in den Hals. Dabei sagte er:
„Ich bring dich um!“ Nur durch einen Zufall verfehlte er die
Halsschlagader des Kenianers. Weitere Tathandlungen wurden durch das
couragierte Eingreifen zweier Frauen, darunter eine Soldatin,
verhindert. Das zuständige Strafgericht unterstellte dem Soldaten eine
latente Ausländerfeindlichkeit. Das Gericht ging schließlich von einem
freiwilligen Rücktritt vom Tötungsversuch aus und verurteilte den
Soldaten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe
von vier Jahren und sechs Monaten. Er war damit von Gesetzes wegen
aus
der Bundeswehr zu entlassen.
Missbrauch von
Betäubungsmitteln
Ein
Stabsunteroffizier erwarb, konsumierte und verkaufte über längere
Zeit hinweg Ecstasy-Pillen, Amphetamine und Marihuana. Er wurde durch
das
Truppendienstgericht in den Dienstgrad eines Gefreiten herabgesetzt.
Ein anderer
Stabsunteroffizier, Inhaber eines Dienstführerscheins der Bundeswehr,
konsumierte wegen privater Probleme am Wochenende außerhalb der
Kaserne regelmäßig Amphetamine. In diesem Zustand setzte er sich
ans Steuer eines privaten Pkw. Der Zeitsoldat wurde fristlos aus
der
Bundeswehr entlassen.
Zwei
Angehörige eines Lazarettregiments im Dienstgrad Feldwebel und
Hauptfeldwebel wurden wegen wiederholten Konsums von Cannabisprodukten
zu Beförderungsverboten von jeweils 36 Monaten und einer Kürzung der
Dienstbezüge verurteilt.
Ein Leutnant erhielt
in einem ähnlichen Fall ein Beförderungsverbot von vier Jahren und
eine Kürzung der Dienstbezüge für die Dauer von drei Jahren.
(Lars Bessel)
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