truppen.info: Wehrbeauftragtenbericht 2005
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 Soldaten haben wenig zu klagen
 Wehrbeauftragter Reinhold Robbe stellt seinen ersten Bericht vor
Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Bundestages Reinhold Robbe, Wehrbeauftragter des Bundestages
Foto: Bundestag
Berlin (lb) [14.03.06]. Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe (SPD), hat heute seinen ersten Jahresbericht über Mängel in der Bundeswehr vorgelegt. Robbe übergab die Studie in Berlin an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Die Gesamtzahl der Beschwerden ist im Jahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen und betrug insgesamt 5.601  Klage, so wenig wie selten. Grundsätzlich weist Robbe in seinem Bericht unter anderem auf die permanente Unterfinanzierung der Bundeswehr hin. „Auch das Aufzeigen der Belastungsgrenzen für die Streitkräfte – gerade vor dem Hintergrund möglicher neuer Auslandseinsätze – gehört auf die aktuelle Tagesordnung.“ Außerdem müsse es darum gehen, den mit Gefahr für Leib und Leben verbundenen Dienst der Soldaten stärker als bisher in den Fokus des gesellschaftlichen Interesses zu stellen. „Es geht darum, den Soldatenberuf nicht wie ‚irgendeinen Job’ zu betrachten, sondern vielmehr jede Gelegenheit der öffentlichen Würdigung und Anerkennung zu nutzen, ideell und materiell.“
truppen.info listet nachfolgend die im Bericht stellvertretend genannten „Einzelfälle“ von „soldatischem Fehlverhalten“ auf, die, so Robbe, zwar nicht den Alltag der Bundeswehr bestimmten, gleichwohl aber ernst genommen werden müssten:

Körperverletzungen und Misshandlungen
Ein Schütze schlug nach erheblichem Alkoholkonsum einem anderen Schützen ohne Grund ins Gesicht und brach ihm dabei das Nasenbein. Gegen den Soldaten wurde ein Disziplinararrest verhängt.
Zwei Gefreite hielten gemeinschaftlich unter erheblichem Alkoholeinfluss einen Gefreiten im Fernsehraum mindestens 25 Minuten lang fest und misshandelten ihn durch Schläge auf seinen Kopf. Gegen beide Soldaten wurde ein Disziplinararrest verhängt.
Ein Stabsgefreiter und fünf Hauptgefreite zerrten einen Obergefreiten gewaltsam zu Boden und fesselten ihn. Anschließend schlugen sie und weitere sechs Soldaten den gefesselten Kameraden mit einem Esslöffel auf die Hoden. Gegen die Täter wurden Disziplinarbußen in unterschiedlicher Höhe verhängt. Ein Teil wurde vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen.
Ein an einer Bundeswehruniversität studierender Leutnant stieß nachts in einer Diskothek einem Fahnenjunker mit seinem Kopf so stark in das Gesicht, dass dem Fahnenjunker die Nase gebrochen wurde. Gegen den Leutnant wurde eine Disziplinarbuße verhängt. Darüber hinaus wurde er vom Amtschef des Streitkräftesamtes eindringlich auf seine Pflichten als Offizier hingewiesen. Ein Hauptgefreiter konsumierte mit mehreren Kameraden in einer Diskothek erhebliche Mengen Alkohol. Nachdem am nächsten Morgen die Weckversuche durch Kameraden fehlgeschlagen waren, schaltete sich ein Feldwebel ein. Als der Hauptgefreite auf das Anrufen des Feldwebels nicht reagierte, trat dieser mit dem Fuß gegen den Bettpfosten. Der Hauptgefreite sprang daraufhin auf, griff dem Feldwebel an die Kehle und drohte mit den Worten „Trittst Du noch einmal gegen mein Bett, trete ich gegen Deinen Kopf“. Anschließend stieß er einen in der Tür stehenden Stabsunteroffizier in den Kompanieflur. Bei dem Hauptgefreiten wurde gegen 9.30 Uhr noch eine Blutalkoholkonzentration von 1,26 Promille festgestellt. Gegen ihn wurde ein Disziplinararrest verhängt.
Nach einem geselligen Beisammensein in der Kaserne wollte ein Hauptfeldwebel nach nicht unerheblichem Alkoholkonsum mit dem Pkw nach Hause fahren. Ein Stabsunteroffizier der Kompanie meldete dies dem Offizier vom Wachdienst, der den Soldaten daraufhin nicht aus der Kaserne fahren ließ. Zurück im Kompanieblock schlug der Hauptfeldwebel dem Stabsunteroffizier eine Getränkepalette aus den Händen, stürzte sich auf ihn und setzte sich auf sein Opfer. Anschließend versetzte er dem Stabsunteroffizier noch einen Kopfstoß, der eine Prellung und eine Platzwunde verursachte. Gegen den Hauptfeldwebel wurde ein Beförderungsverbot verbunden mit einer Gehaltskürzung verhängt.

Rechtsextremismus
In einem Mannschaftsspeisesaal fand ein gemeinsames Essen einer Artillerieeinheit statt. Während der Ansprache des Batteriechefs sendete ein Hauptgefreiter einem Kameraden von seinem Mobiltelefon eine Voicemail mit Äußerungen Adolf Hitlers im Originalton. Der Wortlaut „Deutschland, Sieg Heil“ der Voicemail war im ganzen Saal über das Mobiltelefon laut und deutlich zu hören. Der Soldat wurde vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen.
Während einer Zugfahrt vom Wohnort zurück zum Standort randalierten im angetrunkenen Zustand in Zivil zwei Panzergrenadiere. Wiederholt riefen sie „Sieg Heil“ und „Nächster Halt Auschwitz“. Einem dunkelhäutigen Mann wurde „Der Mohr muss weg“ nachgerufen. Eine Personengruppe türkischer Abstammung wurde als „Scheiß Türkenpack“ bezeichnet. Im Zugabteil wurden Kopfstützen abgeschlagen und zusammen mit Flaschen aus dem Zug geworfen. Die Soldaten begingen weitere strafbare Handlungen. Sie wurden mit Disziplinararrest gemaßregelt. In einem Fall wurde zusätzlich eine verschärfte Ausgangsbeschränkung ausgesprochen.
Im Toilettenbereich eines Mannschaftsheimes wurden unterschiedlich große Hakenkreuzschmierereien festgestellt. Der Täterkreis war nicht eingrenzbar, weil die Toilettenanlage für Soldaten, zivile Mitarbeiter, Gäste von Veranstaltungen, Besucher der Kaserne sowie für Mitarbeiter von Zivilfirmen frei zugänglich ist.
An einer Universität der Bundeswehr bezeichnete ein Leutnant einen in Afrika geborenen dunkelhäutigen Fahnenjunker wiederholt als „Neger“. Bei einer weiteren zufälligen Begegnung mit dem Fahnenjunker sagte der Leutnant in Anwesenheit einer Begleiterin: „Ich habe Dir doch gesagt, dass Du keine weiße Frau anfassen sollst!“ Gegen den Offizier wurde eine Disziplinarbuße verhängt. Der Amtschef des Streitkräftesamtes sah von der Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens ab und verfügte stattdessen einen „eindringlichen Hinweis“.
In einem anderen Fall kam es sogar zu Gewalttätigkeiten. Nach einem Diskothekenbesuch attackierte ein Oberfeldwebel zusammen mit einem Bekannten zwei Kenianer mit rassistischen Parolen. Beide Täter waren alkoholisiert. Im weiteren Verlauf zerschlug der Soldat eine Bierflasche in der Absicht, einen der Kenianer zu töten. Er stach mit der zerbrochenen Bierflasche seinem Opfer in den Hals. Dabei sagte er: „Ich bring dich um!“ Nur durch einen Zufall verfehlte er die Halsschlagader des Kenianers. Weitere Tathandlungen wurden durch das couragierte Eingreifen zweier Frauen, darunter eine Soldatin, verhindert. Das zuständige Strafgericht unterstellte dem Soldaten eine latente Ausländerfeindlichkeit. Das Gericht ging schließlich von einem freiwilligen Rücktritt vom Tötungsversuch aus und verurteilte den Soldaten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten. Er war damit von Gesetzes wegen aus der Bundeswehr zu entlassen.

Missbrauch von Betäubungsmitteln
Ein Stabsunteroffizier erwarb, konsumierte und verkaufte über längere Zeit hinweg Ecstasy-Pillen, Amphetamine und Marihuana. Er wurde durch das Truppendienstgericht in den Dienstgrad eines Gefreiten herabgesetzt.
Ein anderer Stabsunteroffizier, Inhaber eines Dienstführerscheins der Bundeswehr, konsumierte wegen privater Probleme am Wochenende außerhalb der Kaserne regelmäßig Amphetamine. In diesem Zustand setzte er sich ans Steuer eines privaten Pkw. Der Zeitsoldat wurde fristlos aus der Bundeswehr entlassen.
Zwei Angehörige eines Lazarettregiments im Dienstgrad Feldwebel und Hauptfeldwebel wurden wegen wiederholten Konsums von Cannabisprodukten zu Beförderungsverboten von jeweils 36 Monaten und einer Kürzung der Dienstbezüge verurteilt.
Ein Leutnant erhielt in einem ähnlichen Fall ein Beförderungsverbot von vier Jahren und eine Kürzung der Dienstbezüge für die Dauer von drei Jahren.
(Lars Bessel)
 BundeswehrVerband: Wehrbeauftragter bringt die Sorgen der Truppe auf den Punkt
Bericht des Wehrbeauftragten 2005
 
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