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Gefährdet
die „Kunduz-Ermittlung“ das Leben der Soldaten? |
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Mitglieder
des Verteidigungsausschusses zum Afghanistan-Einsatz |
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Wahlstedt
(uz) [16.04.10]. Die Qualität des Bundeswehr-Einsatzes
in Afghanistan (ISAF) ist mit keinem der vorherigen
Einsätze
der Bundeswehr zu vergleichen. Welcher Gefährdung die Soldaten
bei der Verteidigung ihres Heimatlandes am Hindukusch
ausgesetzt sind, wurde in den letzten Wochen mehr
als deutlich. Es zeigte sich auch, dass die Augen
vor der Einsatzrealität
lange Zeit verschlossen blieben.
Dabei gibt es augenscheinlich noch viele Hausaufgaben
im Fach „ISAF“ zu machen. Eine davon macht derzeit
der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages als Untersuchungsausschuss
für die Bombardierung zweier Tankzüge in Afghanistan
im vergangenen Jahr. Die Frage „wer wusste wann was“ beschäftigt
im Zusammenhang mit der Bombardierung von Tankzügen in Nordafghanistan
die Medien. Oberst Georg Klein, der als Kommandeur den Luftangriff
befohlen hatte, hatte innerhalb kürzester Zeit eine schwerwiegende
Entscheidung zu fällen. Eine Entscheidung, die unter Umständen
große Teile seines Einsatzkontingentes in Lebensgefahr bringen
konnte. Das Szenario einer Detonation zweier Tankzüge vor
oder gar in Mitten eines deutschen Feldlagers, die Diskussion,
die der Tod von gegebenenfalls hunderten Deutschen Soldaten ausgelöst
hätte, konnte außer Acht bleiben. Die Analysen im Nachhinein
nehmen einen langen Zeitraum mit viel Chance zur Abwägung
und Überlegung ein. Eine Zeit, die dem Kommandeur nicht blieb.
Klein steht seit dem Angriff nicht nur im Fokus
der Medien, sondern vor allem auch im Fokus des Untersuchungsausschusses
und der Bundesanwaltschaft. Erfahrungen, die künftige Kommandeure
in ähnlichen Situationen bei ihrer Entscheidung durchaus
beeinflussen könnten. Reicht der Rückhalt, den deutsche
Soldaten in Afghanistan aus der Heimat bekommen aus? Oder gefährdet
der praktizierte Umgang mit der „Kunduz-Affäre“ das
Leben derzeitiger und künftiger Einsatzsoldaten, in einem
Land, in dem internationale Truppen längst zu einer Zielscheibe
geworden sind.
Wir haben den Mitgliedern des Verteidigungsausschusses
folgende Frage gestellt (am 26. März 2010):
Wie werten Sie das Signal des Rückhalts für die Soldaten
durch das Parlament, dessen Mehrheit für den Einsatz der
Soldaten in Afghanistan entschieden hat? Kann es passieren, dass
in einer ähnlichen Situation ein Truppenführer eventuell
aus Angst vor persönlichen Konsequenzen, die bis hin zu einer
Anklage reichen, künftig eher das Leben seiner Soldaten auf
das Spiel setzen könnten, als die Entscheidung für einen
Angriff zu treffen?
Die Antworten, die trotz des aktuellen Themas aus
unserer Sicht erschreckend spärlich eingehen, haben wir
(in der Reihenfolge des Eingangs) hier für Sie zusammengestellt:
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 Foto: www.joachim-spatz.de |
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Joachim Spatz (FDP)
Die bisherige Befragung der Zeugen im Untersuchungsausschuss Kundus
hat
meiner Überzeugung nach ein eindeutiges Bild ergeben: Die
Bedingungen
unter denen unsere Soldaten in Afghanistan ihrer Arbeit nachgehen,
bergen tagtäglich ein gehöriges Risiko für Leib
und Leben der
Angehörigen unserer Truppe. Die Männer und Frauen, die
aufgrund eines -
von der breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages getragenen -
Mandats
in Afghanistan wertvollen Dienst leisten, brauchen daher unsere
unbedingte Rückendeckung. Dieser Verantwortung müssen
wir uns
uneingeschränkt bewusst sein und uns ihr ohne wenn und aber
stellen.
Dies beinhaltet auch, dass wir den militärisch Handelnden
das nötige
Vertrauen entgegen bringen. Die befehlshabenden Offiziere müssen
sich
bei ihren schwierigen Entscheidungen der volle Rückendeckung
durch die Öffentlichkeit bewusst sein können, damit sie - unter Berücksichtigung
der Einsatzkriterien - die in ihren Augen notwendigen Schritte
zum
Schutz unserer Soldaten unternehmen können. Situationen, in
denen
Vorgesetzte aus Angst vor persönlichen Konsequenzen zögerliche
Entscheidungen treffen und damit das Leben unserer Soldaten in
Gefahr
bringen müssen so weit wie möglich vermieden werden.
Dabei spielt die
Frage der Unterstützung unserer Soldaten in der Öffentlichkeit
eine
entscheidende Rolle. Als Abgeordnete sind wir dazu verpflichtet über
die
Arbeit der Bundeswehr in Afghanistan und anderen Krisengebieten
aufzuklären, um eben diesen Rückhalt in der Gesellschaft
zu fördern.
Dazu gehört auch, dass das Bundesministerium der Verteidigung
zu jedem
Zeitpunkt offen und ehrlich über die Situation und einzelne
Zwischenfälle gegenüber dem Parlament und möglichst
auch der Öffentlichkeit berichtet.
Als FDP-Bundestagsfraktion stehen wir mit voller Überzeugung
hinter
unseren Soldartinnen und Soldaten. Wir haben Vertrauen in die Truppe
und
werden auch in Zukunft Entscheidungen, die in Einklang mit national
und
international geltenden Regeln stehen, ohne jeden Zweifel unterstützen. |
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Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde |
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Michael Groschek (SPD)
Ich habe persönlich für einen Mandatsverlängerung
gestimmt, weil ich
davon überzeugt bin, dass ein "fluchtartiger Abzug" unserer
Sicherheit
grundsätzlich schadet.
Daraus folgt für mich die Pflicht, unsere Soldatinnen und
Soldaten
bestmöglich auszubilden und auszurüsten. Beides ist zurzeit
nicht
bestmöglich erfolgt.
Als ehemaliger Zeitsoldat empfinde ich mich als Kamerad, der der
Truppe
im Einsatz Rückhalt und Solidarität leistet. Gleiches
gilt für mich als
Politiker. Die Bundesdwehrangehörigen vertreten unser Land
und seine
Menschen. Für uns erledigen sie hervorragend ihren Auftrag
- gerade in
Afghanistan. |
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Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde |
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Anita Schäfer (CDU/CSU)
(3.
Mai 2010)
Die Ereignisse der letzten zwölf Monate haben deutlich gemacht,
dass
mittlerweile auch in Teilen des deutsch geführten Regionalkommandos
Nord
der internationalen Stabilisierungstruppe für Afghanistan
schlichtweg
Krieg herrscht. Von der qualitativen Steigerung bei Hinterhalten
im
letzten Jahr über die Ereignisse vom 4. September letzten
bis zu den
heftigen Gefechten vom April diesen Jahres, bei denen sieben
Bundeswehrsoldaten fielen und elf verwundet wurden, zeigt sich
besonders
in der Region Kunduz eine gezielte Eskalationsstrategie der Taliban
gegen die Bundeswehr.
Die Bundesregierung hat dieser Eskalation Rechnung getragen, indem
sie
zunächst die nationalen deutschen Vorbehalte bei den ISAF-Einsatzregeln
aufgehoben hat und schließlich die Situation als nicht-internationalen
bewaffneten Konflikt bewertet hat. Unabhängig davon ist auch
die
Bundesanwaltschaft bei ihrer Untersuchung des Luftschlags von Kunduz
zu
dieser Bewertung gelangt. Damit ist klar, dass für das Handeln
der
Bundeswehr in der Region Kunduz das Humanitäre Völkerrecht
gilt.
Angesichts der Sachlage folgerichtig war die anschließende
Einstellung
des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Klein und den beteiligten
Fliegerleitfeldwebel.
Diese Klarstellungen geben den deutschen Soldaten mehr Rechtssicherheit.
Diese Entwicklung für Afghanistan ändert allerdings nichts
am Bestreben
der schwarz-gelben Koalition, für die Untersuchung von künftigen
Vorfällen in Auslandseinsätzen eine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft
einzurichten, die mit der Materie vertraut ist. So sehr die Einstellung
des Verfahrens gegen Oberst Klein zu begrüßen ist, dauerte
dies von der
Aufnahme der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen an dennoch
erneut
viel zu lange.
Neben der juristischen Behandlung steht aber die politische. Nach
den
Gefechten vom Karfreitag gab es bereits Stimmen, dass
Luftnahunterstützung für die unter Feuer stehenden deutschen
Truppen
möglicherweise deshalb nicht umgesetzt worden sei, weil die
Verantwortlichen die Kritik am Luftschlag vom 4. September vor
Augen
gehabt hätten. Unabhängig von den tatsächlichen
Umständen wie schlechter
Sicht und enger Verzahnung mit gegnerischen Kräften oder Unbeteiligten
zeigt bereits die theoretische Möglichkeit, was eine parteipolitische
Instrumentalisierung solcher Vorfälle für das Handeln
militärischer
Führer im Einsatz bedeuten kann. Hinzu kommt die moralische
Belastung
für den einzelnen Soldaten, der im Auftrag der Politik Leib
und Leben
einsetzt und sich dann womöglich von derselben Politik kritisiert
sieht.
Eine Untersuchung möglicher Fehler im Einsatz ist richtig
und notwendig.
Die CDU hat sich der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
zum
Luftschlag von Kunduz vor allen deshalb nicht verweigert, weil
es sich
um ein einschneidendes Ereignis in der Geschichte der Bundesrepublik
und
der Bundeswehr handelt, das entscheidenden Einfluss auf unseren
künftigen Umgang mit bewaffneten Einsätzen haben wird.
Die tatsächlichen
Umstände zu klären, die richtigen Schlüsse daraus
zu ziehen und
politisch danach zu handeln, ist im Interesse des ganzen Landes
und
gerade auch der Bundeswehr. Keinesfalls darf das aber zur populistischen
Stimmungsmache gegen die Soldaten und ihren Einsatz missbraucht
werden.
Dagegen haben wir uns von Anfang an gewandt. Die Erkenntnisse aus
dem
Untersuchungsausschuss geben dafür auch keinerlei Grundlage.
Nach meinem
Eindruck gelangen Politik und Gesellschaft insgesamt – von
bedauerlichen
Ausnahmen abgesehen – vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse
zunehmend zu einer realistischeren Betrachtung der Situation, in
der
unsere Soldaten gerade in Afghanistan ihren Dienst für uns
leisten. Dies
zeigt sich auch an der großen öffentlichen Anteilnahme
für die
Gefallenen im April und die anschließende Diskussion, die
hauptsächlich
die Frage verfolgte, wie die Soldaten noch besser zur Erfüllung
ihres
Auftrags befähigt werden können.
Der Bundestag ist verpflichtet, die von ihm in den Einsatz entsandte
Truppe bestmöglich zu unterstützen. Dazu gehören
die notwendigen
Beschaffungsentscheidungen bei der Ausrüstung, aber ebenso
die
Vermittlung und das Werben für politischen und gesellschaftlichen
Rückhalt – auch auf der Basis erkannter Defizite, die
in
parlamentarischen Untersuchungen festgestellt werden. Dafür
werde ich
mich weiterhin einsetzen wie bisher. |
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