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 "Nichts zu tun, ist keine Antwort auf das Urteil"
 Politik sucht nach Lösungen nach dem "Luftsicherheits-Urteil"
Itzehoe [21.02.06] Die Diskussion über den Bundeswehreinsatz während der Fussball-Weltmeisterschaft scheint vom Tisch. Zu Objektschutzmassnahmen wird die Bundeswehr nicht herangezogen werden. Dies äußerte Bundeskanzlerin Merkel (CDU) gegenüber der Presse. Der Grundsatzstreit über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren jedoch hält an. Neue Nahrung erhielt diese Diskussion durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar, in dem es das Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärte: Die einen Politiker fühlen sich in ihrer Auffassung bestätigt, die anderen versuchen nun mit juristischen Definitionen und Grundgesetzänderungen den Anti-Terror-Einsatz der Bundeswehr im Inneren doch noch zu ermöglichen. Von „Nothilfe“ oder einer neuen Definition der „Landesverteidigung“ ist die Rede. Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Oberst Bernhard Gertz, forderte die Piloten sogar auf, den Befehl, entführte zivile Flugzeuge abzuschießen, zu verweigern.

Jeder fühlt sich als Gewinner
Wie immer, wenn Karlsruhe gesprochen hat, fühlt sich jede Seite als Gewinner - sogar die unterlegene. SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Struck sieht durch das Urteil wesentliche Positionen seiner Partei zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren bestätigt. Struck erklärte nach Verkündung des Urteilsspruchs in seinem Pressestatement, dass die SPD in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Abschuss von entführten Flugzeugen eine klare Absage an Forderungen aus der Union sehe, die Bundeswehr stärker für Sicherheitsaufgaben im Innern einzusetzen. Das Urteil bestätige die Position seiner Partei, dass die Bundeswehr im Innern nur im Katastrophen- und Unglücksfall eingesetzt werden dürfe. CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach konterte sofort: „Die Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden, die heutige Entscheidung in Karlsruhe weise Forderungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble "eindeutig in die Schranken", ist eine glatte Verdrehung von Tatsachen. Das Luftsicherheitsgesetz, das heute vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, ist ein Gesetz der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung, das auch unter der Ministerverantwortung von Herrn Struck verabschiedet worden ist.“ Die FDP sieht sich als Sieger. FDP-Innenexperte Max Stadler wollte zwar in einem "ethisch so schwierigen Fall nicht von Gewinnern und Verlierern" sprechen. "Dennoch - das Urteil zum Luftsicherheitsgesetz empfinde ich als große Befriedigung", jubelte Stadler. Der Liberale Burkhart Hirsch, der zusammen mit seinem Kollegen, dem FDP-Politiker Gerhart Baum, beim Verfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt hatte, sprach gar von einer "historischen Entscheidung". Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP und ehemalige Justizministerin, meinte mit dem Urteil sei "Rechtsgeschichte" geschrieben worden.

Gründe des Gerichts
So ziemlich alles, was durch die damalige rot-grüne Bundesregierung als Reaktion auf ein neuerliches Terror-Szenario wie dem 11. September 2001 und unter dem Eindruck des entführten Kleinflugzeuges über Frankfurt am 5. Januar 2003  erdacht worden ist, hat das Verfassungsgericht für nichtig erklärt.  Das Luftsicherheitsgesetz gestattete in §14 Abs. 3 den Jagdflugzeugführern der Luftwaffe die unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt auf entführte Passagiermaschinen, "wenn nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist." Doch das Aufsteigen von Abfangjägern mit der Weisung, ein entführtes Passagierflugzeug zu bekämpfen, ist verfassungswidrig. Unschuldige Menschen zu „verdinglichen“, verbietet das Gericht grundsätzlich. Der Staat sei nicht befugt, bei der Abwägung Leben gegen Leben einen oder eine Gruppe von Bürgern zu opfern, um größeres Unheil zu verhindern. Das Luftsicherheitsgesetz widerspreche sowohl der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen als auch dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Darüber hinaus verstößt das Gesetz nach dem Urteil des Ersten Senats unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gegen die verfassungsrechtliche Einschränkung des Bundeswehreinsatzes im Innern. Das Grundgesetz beschränke den Einsatz im Innern auf Hilfe bei Naturkatastrophen sowie schwere Unglücksfälle und erlaube nicht den Einsatz militärischer Waffen. „Der Einsatz der Streitkräfte zu anderen Zwecken als zur Verteidigung ist nach geltendem Verfassungsrecht an enge Voraussetzungen gebunden”, betonte Papier in der Urteilsverkündung. Das Grundgesetz lasse den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nur „zur Hilfe” oder „zur Unterstützung” der Polizeikräfte der Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall zu. Diese Voraussetzung sei in dem angegriffenen Punkt des Luftsicherheitsgesetzes nicht erfüllt.
Vor diesem Hintergrund ist in Berlin auch unklar, ob nicht auch schon der Dauerbetrieb des neu geschaffen Lagezentrums in Kalkar verfassungswidrig ist. Von Kalkar aus werden die Alarmrotten der Kampfpiloten befehligt, die den Luftraum der Bundesrepublik überwachen. Clemens Binninger, Sicherheitsexperte der Unions-Fraktion, äußert gegenüber dem „Flensburger Tageblatt“ Zweifel: „Das Verfassungsgericht verbietet kategorisch den Einsatz militärischer Waffen innerhalb des Bundesgebiets. Wer also die Bürger mit Hilfe der Bundeswehr vor terroristischen Bedrohungen schützen will, stößt an klare rechtliche Grenzen. So gesehen ist Kalkar ein Problemfall.“

Verbote mit Ewigkeitswert - Suche nach Lösungen
Innerhalb der Bundesregierung scheint nach dem Urteil die Bereitschaft zu wachsen, das Grundgesetz zu ändern, um die Bundeswehr bei besonderen Bedrohungen terroristischer Art heranziehen zu können. Auch Struck sieht das so: „Auf terroristische Bedrohungen in der Luft oder von See her müssen wir reagieren können.“ Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will nach den Worten ihres Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz intensiv auswerten und ernsthaft prüfen. Er respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sagte Kauder am Mittwoch in Berlin. Deutschland und seine Menschen müssten durch terroristische Angriffe aus der Luft geschützt werden, sagte Kauder. Wie dies auf der Grundlage des heutigen Urteils und des Grundgesetzes geschehen könne, könne erst nach dieser Prüfung konkret gesagt werden. "Dies ist nun nicht mit ganz raschen Entscheidungen möglich", stellte Kauder fest. Die Bundesregierung sei aufgefordert, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen.
Fragt sich nur wie? Die Verfassung ändern reicht nicht - bei Kamikaze-Aktionen gegen Kernkraftwerke oder dicht besiedelte Gebiete hat das Gericht Verbote mit Ewigkeitswert ausgesprochen. Intern gibt es deshalb nach Medienberichten weitere Gedankenspiele, in solchen Fällen in den Bereich des übergesetzlichen Notstands auszuweichen. Mit anderen Worten: Trotz Verbots würden Kanzler(in) oder Verteidigungsminister bei höchster Gefahrenlage dennoch den Passagier-Jet abschießen lassen und sich hinterher auf den Paragraphen 34 des Strafgesetzbuches (,,nichtschuldhaftes Verhalten bei Abwägung schwerer Güter“) berufen.

"Piloten sollten Abschuss-Befehl verweigern"
Doch einen solchen Abschussbefehl müssten die Bundeswehrpiloten verweigern, so der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Oberst Bernhard Gertz. In einer konkreten Bedrohungssituation durch ein von Terroristen gekapertes Flugzeug könne es keine Sicherheit geben, dass wirklich nur Täter und keine Geiseln an Bord seien, meinte Gertz. "Würde ein Abschussbefehl in einer solchen Situation erteilt, dürften die Piloten ihn nicht ausführen, weil Zweifel eben nicht ausgeschlossen werden können." Der „Gewerkschaftsvorsitzende“ begründet seine Rechtsauffassung mit einem Hinweis auf das Soldatengesetz (Paragraf 11). Demnach dürfen Bundeswehrangehörige Befehle nicht befolgen, die die Menschenwürde verletzen oder in eine Straftat münden. Beides ist laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Fall, wenn beim Abschuss einer "Terror- Maschine" auch unschuldige Passagiere getötet werden. Würden die Piloten einem solchen Befehl folgen, setzten die Jet- Besatzungen sich erheblichen straf- und zivilrechtlichen Risiken aus, meint Gertz. Der Bundeswehr-Verbands-Vorsitzende kann sich eine Neuregelung, die den Abschuss von Terror-Maschinen ohne Unbeteiligte an Bord erlaubt, überhaupt nur vorstellen, "wenn der Bund gegenüber den Soldaten eine Freistellungserklärung über die zivilrechtliche Haftung abgibt".

Eine Sache der Landesverteidigung?
SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz schlägt einen weiteren Ansatz vor, um es der Bundeswehr doch zu ermöglichen, „Terror-Maschinen“ abzuschießen:
Das Bundesverfassungsgericht, sagt Wiefelspütz, habe sein Nein zu dem Gesetz ausschließlich auf einen „nichtkriegerischen Luftzwischenfall“ bezogen. Für einen kriegerischen Zwischenfall aber gelte das Luftsicherheitsgesetz gar nicht, sondern das Grundgesetz und das Völkerrecht. Bei der Abwehr eines Terrorangriffs von außen wie etwa bei den Anschlägen vom 11. September 2001 auf New York und Washington, im Falle eines Angriffs also, der sich mit polizeilichen Mitteln nicht abwehren lasse und einem militärischen Angriff mit Soldaten gleichkomme, müssten „die Regeln für die Landesverteidigung gelten“, sagte Wiefelspütz gegenüber Journalisten. „Wenn etwa ein Flugzeug in den USA entführt und bei uns als Waffe benutzt werden soll, ist das Landesverteidigung.“ Dazu müsse nicht der Verteidigungsfall nach Artikel 115a des Grundgesetzes ausgerufen werden, der „die gesamte innere Rechtsordnung in Richtung Notstand verändern würde“, so Wiefelspütz. Es reiche die Entscheidung der Regierung und die – wenn Gefahr im Verzug auch nachträgliche – Bestätigung durch den Bundestag. Die Rechtsstellung unschuldiger Passagiere, gab Wiefelspütz in einem Gespräch mit dem „Tagesspiegel“ zu, sei im Kriegsfalle „natürlich eine grundsätzlich andere“. Im Falle eines kriegerischen Zwischenfalls sei man zwar auch gehalten, Menschenleben zu schonen, „aber die kategorische Haltung von Karlsruhe: Wenn Unschuldige an Bord sind, darf auf keinen Fall geschossen werden – diese Haltung gilt im Kriegsfall so nicht.“ Staatsrechtler stehen diesem Ansatz skeptisch gegenüber. Nicht nur, dass dadurch Terroristen zu Kombattanten im Sinne des Völkerrechtes aufgewertet würden, es wäre für viele Juristen auch zu kurz gegriffen, dem Urteil lediglich mit einer Uminterpretation zu begegnen.

"Nichts zu tun ist, keine Antwort"
Regelungsbedarf besteht auf jeden Fall. „Nichts zu tun, kann keinesfalls die Antwort auf dieses Urteil sein“, stellt Binninger klar, der ähnlich wie mehrere Koalitionsabgeordnete von der SPD darauf verweist, dass das Bundesverfassungsgericht die „derzeitige Sicherheitslücke“ sehr genau beschrieben habe. „Derzeit darf die Bundeswehr nur das tun, was auch die Polizei tun darf - und das ist eindeutig zu wenig.“ Nicht einmal der vom Gericht konstruierte Fall eines Flugzeugs, in dem ausschließlich Terroristen sitzen, wäre derzeit beherrschbar. Binninger gegenüber dem “Flensburger Tageblatt“: „Das Gericht sagt: In einem solchen Fall könnten Kampfpiloten eingesetzt werden - aber nur, wenn ihr die Verfassung ändert. Ergo müssen wir das tun.“ Für eine Verfassungsänderung spricht sich auch Brandenburgs Innenminister und Ex-General Schönbohm (CDU) aus und fordert eine Grundgesetzänderung, mit der die Notstandsgesetze erweitert werden sollten. Um die Bundeswehr bei einer terroristischen Bedrohungslage einsetzen zu können, müsse der Artikel 87a Grundgesetz geändert werden, sagte Schönbohm. "Regeln wir dies gesetzlich nicht, akzeptieren wir, dass wir nicht alle staatlichen Ressourcen zum Schutz der Bevölkerung einsetzen können", warnte Schönbohm. Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung (CDU) kündigte nun an, die Konsequenzen aus der Entscheidung  des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig zu analysieren. "Wir müssen jetzt die Frage prüfen, wie wir die rechtlichen Grundlagen schaffen, dass die Bürger vor terroristischen Angriffen aus der Luft geschützt sind." Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD im Bund vereinbart, nach dem Karlsruher Urteil zum Luftsicherheitsgesetz die Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung zu prüfen.
(Torsten Rissmann)
Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz: Kommentar
Ulrike Merten (SPD): Für eine offen und ehrlich geführte Diskussion
Das Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz
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