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Mit dieser
Tragweite konnte keiner rechnen: Karlsruhe hat mit seiner Entscheidung
zum Luftsicherheitsgesetz dem Staat ein wirksames Werkzeug gegen den
Terror aus der Hand geschlagen. Denn der Abschuss eines gekaperten
Verkehrsflugzeuges bliebe nach Ansicht der Verfassungsrichter auch nach
entsprechender Grundgesetz Änderung verboten - unvereinbar mit dem Recht
auf Leben und der Menschenwürde, auch wenn die Passagiere nur noch
Minuten zu leben hätten, bevor ihr Jet in ein belebtes Ziel gesteuert
wird. Das ist fatal, denn damit ist die Bundesrepublik aller
rechtmäßigen Möglichkeiten beraubt, ein Szenario wie das des 11.
September 2001 in ihrem Luftraum zu verhindern.
Die Kläger feiern das Urteil als „historisch“ und
begrüßen, dass die „Erosion der Grundrechte“ im Namen der Sicherheit
gestoppt wäre. Ein zweischneidiger Erfolg: Zwar ist Sicherheit nicht alles,
aber ohne Sicherheit ist alles nichts. Geht es um den Schutz der
Allgemeinheit vor Terror aus der Luft, ist die Entscheidung wenig hilfreich
- und potenziellen Angehörigen von Opfern am Boden sicherlich auch schwer
verständlich zu machen.
Dennoch muss die Politik jetzt mit dem Urteil leben und es zum Anlass
nehmen, möglichst rasch wenigstens das zu regeln, was noch zu regeln ist.
Die derzeitige Situation, dass die Bundeswehr nach Ansicht der
Verfassungsrichter im Rahmen der Gefahrenabwehr im Inneren nur die Mittel
einsetzen darf, die auch der Polizei zur Verfügung stehen, ist untragbar.
Vielen Spielarten des Terrors lässt sich eben nur mit Mitteln entgegen
treten, die allein den Streitkräften zur Verfügung stehen - etwa ein Einsatz
der Marine bei Anschlägen auf See. Es steht zu hoffen, dass sich Regierung
und Opposition auf einen Kompromiss einigen können und sich nicht in
endlosen Debatten darüber verlieren, ob ein Soldat auch vor einer Botschaft
postiert werden darf oder nicht. |