truppen.info: Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz
jüngste Beiträge
Aus den Einsätzen
Sicherheitspolitik
Wir suchen Ihre Fotos
Linkliste
Link eintragen
Laufbahnportraits
Der Weg zum Offizier
Der Weg zum Unteroffizier
Dienstgradabzeichen
truppen.info-Quiz
Spiele
Downloads
Buchtipps
Für Webmaster
 
MCKimme


 Karlsruhe kippt Luftsicherheitsgesetz
  Kommentar von Stefan Petersen (Flensburger Tageblatt)
Mit dieser Tragweite konnte keiner rechnen: Karlsruhe hat mit seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz dem Staat ein wirksames Werkzeug gegen den Terror aus der Hand geschlagen. Denn der Abschuss eines gekaperten  Verkehrsflugzeuges bliebe nach Ansicht der Verfassungsrichter auch nach entsprechender Grundgesetz Änderung verboten - unvereinbar mit dem Recht auf Leben und der Menschenwürde, auch wenn die Passagiere nur noch  Minuten zu leben hätten, bevor ihr Jet in ein belebtes Ziel gesteuert  wird. Das ist fatal, denn damit ist die Bundesrepublik aller rechtmäßigen Möglichkeiten beraubt, ein Szenario wie das des 11.  September 2001 in ihrem Luftraum zu verhindern.
Die Kläger feiern das Urteil als „historisch“ und begrüßen, dass die „Erosion der Grundrechte“ im Namen der Sicherheit gestoppt wäre. Ein zweischneidiger Erfolg: Zwar ist Sicherheit nicht alles, aber ohne Sicherheit ist alles nichts. Geht es um den Schutz der Allgemeinheit vor Terror aus der Luft, ist die Entscheidung wenig hilfreich - und potenziellen Angehörigen von Opfern am Boden sicherlich auch schwer verständlich zu machen.
Dennoch muss die Politik jetzt mit dem Urteil leben und es zum Anlass nehmen, möglichst rasch wenigstens das zu regeln, was noch zu regeln ist. Die derzeitige Situation, dass die Bundeswehr nach Ansicht der Verfassungsrichter im Rahmen der Gefahrenabwehr im Inneren nur die Mittel einsetzen darf, die auch der Polizei zur Verfügung stehen, ist untragbar. Vielen Spielarten des Terrors lässt sich eben nur mit Mitteln entgegen treten, die allein den Streitkräften zur Verfügung stehen - etwa ein Einsatz der Marine bei Anschlägen auf See. Es steht zu hoffen, dass sich Regierung und Opposition auf einen Kompromiss einigen können und sich nicht in endlosen Debatten darüber verlieren, ob ein Soldat auch vor einer Botschaft postiert werden darf oder nicht.
 "Nichts zu tun, ist keine Antwort auf das Urteil"
 Ulrike Merten (SPD): Für eine offen und ehrlich geführte Diskussion
  Das Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005
  Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz
 
Anzeigen
Ihre Werbung hier?
Anzeigen
Kreuzfahrt-Schn�ppchen
   Diese Seite empfehlen      Sitemap    Archiv    Impressum    Kontakt 
(c) 2005 by www.truppen.info