truppen.info: 'Soldaten sind nicht wirklich Beamte' - Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
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 "Soldaten sind nicht wirklich Beamte"
 Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD
Berlin [12.11.05]. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU ist unter Dach und Fach. Heute wurde er der Öffentlichkeit vorgestellt. In dem 192-Seiten-Papier ist auch festgelegt, wie die Zukunft der Bundeswehr aussehen soll. Neben dem Bekenntnis zur Wehrpflicht und dem Festhalten am bisherigen Transformationsprozess ist die mögliche Einführung einer eigenen Besoldung für Soldaten (abgekoppelt vom Beamtenbesoldungsgesetz) die wohl wichtigste Entscheidung. truppen.info hat die wichtigsten Elemente des Koalitionsvertrages die Bundeswehr betreffend für Sie zusammengefasst.

Besoldung
Möglicherweise bekommen die Soldaten der Bundeswehr ein eigenes Besoldungsgesetz. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, zu prüfen, ob eine spezifische Bezahlung des militärischen Dienstes mit all seinen Besonderheiten und Problemen geschaffen werden kann. Bisher gilt für die Soldaten das Beamtenbesoldungsgesetz. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die Besonderheiten des militärischen Dienstes werden bei der Sozialgesetzgebung und Bestimmungen der Fürsorge berücksichtigt. Dabei wird die Möglichkeit zur Schaffung einer spezifischen Besoldungsordnung für Soldatinnen und Soldaten geprüft.“
Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, sagte den "Stuttgarter Nachrichten" (10.11.2005), die jetzigen Besoldungsrichtlinien seien angesichts des Tätigkeitsfeldes von Soldaten "zu bürokratisch und zu unflexibel." Der SPD- Verteidigungsexperte Rainer Arnold, sagte gegenüber der gleichen Zeitung, eine ganz spezielle Abrechnung sei dringend nötig. Soldaten seien "nicht wirklich Beamte." Eine neue Besoldungsordnung sei auch hilfreich, "um den Stau in den höheren Besoldungsstufen abzubauen, der vielen jungen Soldaten die Aufstiegschancen nimmt." Der SPD-Abgeordnete Jörn Thießen sprach sich im truppen.info-Interview jedoch gegen ein eigenes Besoldungsgesetz für Soldaten aus. Er befürchtet, dass 190.000 Zeit- und Berufssoldaten keine große Lobby hätten und sich durch ein eigenes Besoldungsgesetz schlechter stellen würden.
Außerdem will sich eine Bundesregierung mit dem neuen Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) um den Abbau des Beförderungsstaus in der Bundeswehr bemühen.

Wehrpflicht
Die Wehrpflicht bleibt erhalten. „Die Bundesregierung bekennt sich zur Allgemeinen Wehrpflicht. Diese Dienstpflicht ist nach wie vor die beste Wehrform. Sie bestimmt Entwicklung und Selbstverständnis der Bundeswehr und dient der Verklammerung zwischen Streitkräften und Gesellschaft.“ Diese frühe Festlegung auf das Weiterbestehen der Wehrpflicht ist interessant. Hat sich doch der Koalitionspartner SPD bei diesem Thema noch nicht entschieden und einen Parteitagsbeschluß zur Wehrpflicht in das nächste Jahr verschoben. Ebenso bleibt neben dem Wehrdienst auch der Zivildienst als Ersatzdienst erhalten. Die vom designierten Verteidigungsminister Jung zunächst vorgeschlagene allgemeine Dienstpflicht für junge Männer und Frauen wird im Koalitionsvertrag ausdrücklich abgelehnt.

Aufgaben der Bundeswehr
Das bisherige Aufgabenfeld der Bundeswehr wird noch einmal bestätigt: „Das künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr sowie dessen strukturelle Konsequenzen werden ganz wesentlich durch die sicherheitspolitischen Entwicklungen bestimmt. Dementsprechend dient die Bundeswehr der internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der Unterstützung von Bündnispartnern, der Landesverteidigung, der Rettung und Evakuierung, der Partnerschaft und Kooperation sowie den Hilfeleistungen im Inland.“ Doch „neben der Teilnahme an der internationalen Konfliktbewältigung bleibt die Landesverteidigung unter veränderten Bedingungen und Aufgabenstellungen der verfassungsgemäße Kernauftrag der Bundeswehr.“ Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren über die bisherigen Aufgaben hinaus wird nicht grundsätzlich abgelehnt. Bereits vor gut zwei Wochen hatten zwar die Unterhändler von SPD und CDU/CSU beschlossen, die Bundeswehr vorerst nicht über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus im Inland einzusetzen. Allerdings soll sich die neue Regierung für eine Klarstellung im Grundgesetz zur Abwehr von Terrorgefahren im Inland durch die Bundeswehr einsetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Gerade im Hinblick auf asymmetrische Formen der Bedrohung, die insbesondere aus terroristischen Aktivitäten bestehen, ist die äußere von der inneren Sicherheit nicht mehr trennscharf zu unterscheiden. Soweit für besondere Gefährdungen der Sicherheit unseres Landes gesetzlicher oder verfassungsmäßiger Regelungsbedarf besteht, wird die Bundesregierung Initiativen vorlegen.“
2006 soll nach fast zehn Jahren wieder ein Weißbuch erscheinen. „Die Bundesregierung wird bis Ende 2006 unter Federführung des Bundesministers der Verteidigung ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr vorlegen. Dieses Weißbuch beinhaltet auch eine Festlegung der Aufgaben und der Zusammenarbeit der für Sicherheit verantwortlichen Institutionen innerhalb einer umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge. Auf dieser Grundlage wird die seit der deutschen Einheit kontinuierlich durchgeführte Weiterentwicklung der Bundeswehr so fortgeführt, dass die Streitkräfte ihre Aufgaben im sicherheitspolitischen Umfeld des 21. Jahrhunderts erfolgreich wahrnehmen können.“
(Torsten Rissmann)
Der Koalitionsvertrag
 
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