Berlin [12.11.05]. Der
Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU ist unter Dach und Fach.
Heute wurde er der Öffentlichkeit vorgestellt. In dem
192-Seiten-Papier ist auch festgelegt, wie die Zukunft der
Bundeswehr aussehen soll. Neben dem Bekenntnis zur Wehrpflicht und
dem Festhalten am bisherigen Transformationsprozess ist die mögliche
Einführung einer eigenen Besoldung für Soldaten (abgekoppelt vom
Beamtenbesoldungsgesetz) die wohl wichtigste Entscheidung.
truppen.info hat die wichtigsten Elemente des Koalitionsvertrages
die Bundeswehr betreffend für Sie zusammengefasst.
Besoldung
Möglicherweise bekommen die Soldaten der Bundeswehr ein eigenes
Besoldungsgesetz. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag
festgelegt, zu prüfen, ob eine spezifische Bezahlung des
militärischen Dienstes mit all seinen Besonderheiten und Problemen
geschaffen werden kann. Bisher gilt für die Soldaten das
Beamtenbesoldungsgesetz. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Die
Besonderheiten des militärischen Dienstes werden bei der
Sozialgesetzgebung und Bestimmungen der Fürsorge berücksichtigt.
Dabei wird die Möglichkeit zur Schaffung einer spezifischen
Besoldungsordnung für Soldatinnen und Soldaten geprüft.“
Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, sagte
den "Stuttgarter Nachrichten" (10.11.2005), die jetzigen
Besoldungsrichtlinien seien angesichts des Tätigkeitsfeldes von
Soldaten "zu bürokratisch und zu unflexibel." Der SPD-
Verteidigungsexperte Rainer Arnold, sagte gegenüber der gleichen
Zeitung, eine ganz spezielle Abrechnung sei dringend nötig. Soldaten
seien "nicht wirklich Beamte." Eine neue Besoldungsordnung sei auch
hilfreich, "um den Stau in den höheren Besoldungsstufen abzubauen,
der vielen jungen Soldaten die Aufstiegschancen nimmt." Der
SPD-Abgeordnete Jörn Thießen sprach sich im truppen.info-Interview
jedoch gegen ein eigenes Besoldungsgesetz für Soldaten aus. Er
befürchtet, dass 190.000 Zeit- und Berufssoldaten keine große Lobby
hätten und sich durch ein eigenes Besoldungsgesetz schlechter
stellen würden.
Außerdem will sich eine Bundesregierung mit dem neuen
Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) um den Abbau des
Beförderungsstaus in der Bundeswehr bemühen.
Wehrpflicht
Die Wehrpflicht bleibt erhalten. „Die
Bundesregierung bekennt sich zur Allgemeinen Wehrpflicht. Diese
Dienstpflicht ist nach wie vor die beste Wehrform. Sie bestimmt
Entwicklung und Selbstverständnis der Bundeswehr und dient der
Verklammerung zwischen Streitkräften und Gesellschaft.“ Diese frühe
Festlegung auf das Weiterbestehen der Wehrpflicht ist interessant.
Hat sich doch der Koalitionspartner SPD bei diesem Thema noch nicht
entschieden und einen Parteitagsbeschluß zur Wehrpflicht in das
nächste Jahr verschoben. Ebenso bleibt neben dem Wehrdienst auch der
Zivildienst als Ersatzdienst erhalten. Die vom designierten
Verteidigungsminister Jung zunächst vorgeschlagene allgemeine
Dienstpflicht für junge Männer und Frauen wird im Koalitionsvertrag
ausdrücklich abgelehnt.
Aufgaben der Bundeswehr
Das bisherige Aufgabenfeld der Bundeswehr wird noch einmal
bestätigt: „Das
künftige Aufgabenspektrum der Bundeswehr sowie dessen strukturelle
Konsequenzen werden ganz wesentlich durch die sicherheitspolitischen
Entwicklungen bestimmt. Dementsprechend dient die Bundeswehr der
internationalen Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, der
Unterstützung von Bündnispartnern, der Landesverteidigung, der
Rettung und Evakuierung, der Partnerschaft und Kooperation sowie den
Hilfeleistungen im Inland.“ Doch „neben der Teilnahme an der
internationalen Konfliktbewältigung bleibt die Landesverteidigung
unter veränderten Bedingungen und Aufgabenstellungen der
verfassungsgemäße Kernauftrag der Bundeswehr.“ Ein Einsatz der
Bundeswehr im Inneren über die bisherigen Aufgaben hinaus wird nicht
grundsätzlich abgelehnt. Bereits
vor gut zwei Wochen hatten zwar die Unterhändler von SPD und CDU/CSU
beschlossen, die Bundeswehr vorerst nicht über die bereits
bestehenden Möglichkeiten hinaus im Inland einzusetzen. Allerdings
soll sich die neue Regierung für eine Klarstellung im Grundgesetz
zur Abwehr von Terrorgefahren im Inland durch die Bundeswehr
einsetzen. Im Koalitionsvertrag heißt
es dazu: „Gerade im Hinblick auf asymmetrische Formen der Bedrohung,
die insbesondere aus terroristischen Aktivitäten bestehen, ist die
äußere von der inneren Sicherheit nicht mehr trennscharf zu
unterscheiden. Soweit für besondere Gefährdungen der Sicherheit
unseres Landes gesetzlicher oder verfassungsmäßiger Regelungsbedarf
besteht, wird die Bundesregierung Initiativen vorlegen.“
2006 soll nach
fast zehn Jahren wieder ein Weißbuch erscheinen. „Die
Bundesregierung wird bis Ende 2006 unter Federführung des
Bundesministers der Verteidigung ein Weißbuch zur Sicherheitspolitik
Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr vorlegen. Dieses
Weißbuch beinhaltet auch eine Festlegung der Aufgaben und der
Zusammenarbeit der für Sicherheit verantwortlichen Institutionen
innerhalb einer umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge. Auf
dieser Grundlage wird die seit der deutschen Einheit kontinuierlich
durchgeführte Weiterentwicklung der Bundeswehr so fortgeführt, dass
die Streitkräfte ihre Aufgaben im sicherheitspolitischen Umfeld des
21. Jahrhunderts erfolgreich wahrnehmen können.“
(Torsten Rissmann) |