„Eigentum
verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der
Allgemeinheit dienen.“ So unmissverständlich
lautet Artikel 14 (2) des Grundgesetzes. Es wäre
gut, wenn man sich im Verteidigungsministerium auch an
diesen Teil der Verfassung erinnern würde. Um eines
gleich deutlich zu machen - das hat nichts mit den Stationierungsentscheidungen
als solchen zu tun. Es ist vollkommen richtig, diese
ausschließlich nach militärischen und(eigen-)
wirtschaftlichen
Kriterien zu treffen. Der Umgang mit den nun freiwerdenden Liegenschaften
muss sich dagegen grundlegend ändern.
Sicherlich liest es sich im Haushalt des Verteidigungsministeriums
gut, wenn dort erwartete millionenschwere Verkaufserlöse eingestellt
werden können. Aber ´mal ehrlich: wer glaubt denn an
diese Erlöse in jener Höhe – und vor allem wann?
Unsere Beispiele zeigen eines überdeutlich: der Bund muss
seine verlassenen Kasernen, Depots und Truppenübungsplätze
den zuständigen Kommunen überlassen, und zwar ohne gleich
Geld sehen zu wollen.
Städtische Verwaltungen und Selbstverwaltungen wissen sicherlich
besser als jedes Bundesvermögensamt, was vor Ort machbar und
gewollt ist. Auch der Druck aus der Bevölkerung könnte
dann wirken, die „Ausrede“, der Bund sei an allem schuld,
fiele schlicht weg. Wenn die auf diese Weise angeschobene Konversionsmaßnahme
schließlich greift, kann der Bund immer noch einen Teil des
Kuchens abbekommen.
Natürlich hat niemand etwas zu verschenken, aber – mal
ganz abgesehen vom Grundgesetz – was nützt es dem Bund,
hektarweise Brachflächen zu verwalten? Ist es nicht für
alle Beteiligten besser, eben diese Flächen auch im Sinne
der Wirtschaftsförderung einzubringen? In diesem Zusammenhang
sind auch die Kommunen gefordert, realistische Konzepte zu erarbeiten – um
aus jeder verlassenen Kaserne ein Gewerbegebiet zu machen, fehlen
schlicht die Unternehmen. Richtig angepackt ist Konversion aber
durchaus keine Katastrophe, sondern eine echte Chance. [6.10.05] |