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 Katastrophe oder echte Chance?
 Kommentar von Lars Bessel
„Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ So unmissverständlich lautet Artikel 14 (2) des Grundgesetzes. Es wäre gut, wenn man sich im Verteidigungsministerium auch an diesen Teil der Verfassung erinnern würde. Um eines gleich deutlich zu machen - das hat nichts mit den Stationierungsentscheidungen als solchen zu tun. Es ist vollkommen richtig, diese ausschließlich nach militärischen und(eigen-) wirtschaftlichen Kriterien zu treffen. Der Umgang mit den nun freiwerdenden Liegenschaften muss sich dagegen grundlegend ändern.
Sicherlich liest es sich im Haushalt des Verteidigungsministeriums gut, wenn dort erwartete millionenschwere Verkaufserlöse eingestellt werden können. Aber ´mal ehrlich: wer glaubt denn an diese Erlöse in jener Höhe – und vor allem wann? Unsere Beispiele zeigen eines überdeutlich: der Bund muss seine verlassenen Kasernen, Depots und Truppenübungsplätze den zuständigen Kommunen überlassen, und zwar ohne gleich Geld sehen zu wollen.
Städtische Verwaltungen und Selbstverwaltungen wissen sicherlich besser als jedes Bundesvermögensamt, was vor Ort machbar und gewollt ist. Auch der Druck aus der Bevölkerung könnte dann wirken, die „Ausrede“, der Bund sei an allem schuld, fiele schlicht weg. Wenn die auf diese Weise angeschobene Konversionsmaßnahme schließlich greift, kann der Bund immer noch einen Teil des Kuchens abbekommen.
Natürlich hat niemand etwas zu verschenken, aber – mal ganz abgesehen vom Grundgesetz – was nützt es dem Bund, hektarweise Brachflächen zu verwalten? Ist es nicht für alle Beteiligten besser, eben diese Flächen auch im Sinne der Wirtschaftsförderung einzubringen? In diesem Zusammenhang sind auch die Kommunen gefordert, realistische Konzepte zu erarbeiten – um aus jeder verlassenen Kaserne ein Gewerbegebiet zu machen, fehlen schlicht die Unternehmen. Richtig angepackt ist Konversion aber durchaus keine Katastrophe, sondern eine echte Chance. [6.10.05]
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