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 Das sagen die Bundesministerien
 für Verteidigung und Finanzen
105 Bundeswehr-Standorte sollen bis 2010 geschlossen werden. Nach welchen Kriterien wurden diese Standorte ausgesucht?

Die strukturellen Veränderungen in Folge der Weiterentwicklung der Bundeswehrreform erfordern eine Überprüfung und Anpassung aller relevanten Bestimmungsgrößen unter Berücksichtigung der konsequenten Verwirklichung des streitkräftegemeinsamen Ansatzes. Die Entscheidungen fielen unter Beachtung ausschließlich militärischer und betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Andere Kriterien, auch die US-Planungen einer Truppenreduzierung in der Bundesrepublik Deutschland, konnten in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Rolle spielen.


Zunächst bedeutet dies für die betroffenen Soldaten eine gewaltige Umstellung. Fällt das unter das Stichwort "Einzelschicksal" oder gibt es seitens des "Dienstherrn" irgendwelche Hilfen?

Aus unserem Verständnis (Innere Führung) heraus betrachten wir tatsächlich das Schicksal jedes einzelnen Soldaten als Individualfall. Der Dienstherr, die Bundesrepublik Deutschland, weiß sehr wohl, was den Mitarbeitern, Soldaten und Soldatinnen sowie deren Angehörigen zugemutet wird. Entsprechend fürsorglich werden sozialverträgliche Lösungen gesucht. Dass dienstlich begründete Umzüge erstattet werden sowie für den Familienumzug vielfältige Hilfen angeboten werden dürfte genauso bekannt sein wie die Tatsache, dass zivile Mitarbeiter nicht betriebsbedingt gekündigt werden.


Auch die Kommunen werden vor große Herausforderungen gestellt. Es geht nicht nur Kaufkraft verloren, es stellt sich auch die Frage, wie die ehemaligen Liegenschaften künftig genutzt werden? Welche Hilfestellungen gibt es seitens des Bundes?

Der Bund ist bestrebt, ehemalige Militärliegenschaften in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen und Investoren so schnell wie möglich einer zivilen Anschlussnutzung zuzuführen. Dabei verfügen die Kommunen auf Grund ihrer Planungshoheit über das wesentliche Instrument zur Steuerung der Umnutzungsplanungen. Als Planungsträger haben sie es in der Hand, selbst oder mit Unterstützung des Bundes, der Länder und von Investoren, Nutzungsvorstellungen zu entwickeln und in Planungsrecht umzusetzen, das die Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Region einbezieht.


Immer wieder kritisieren betroffene Kommunen die ihrer Meinung nach überzogenen Preisvorstellungen des Bundes. Gibt es Überlegungen an der Preisschraube - nach unten - zu drehen oder neuartige Finanzierungskonzepte anzubieten.

Über Klagen zu angeblich überzogenen Preisvorstellungen liegen uns keine Erkenntnisse vor. Es gibt bereits verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.


Ist mit den jetzt genannten 105 weiteren Schließungen das Ende erreicht, oder muss man davon ausgehen, dass in einigen Jahren noch weitere Standorte dem Rotstift zum Opfer fallen werden?

Das Stationierungskonzept sieht als Zieldatum das Jahr 2010 vor. Weitere Planungen existieren nicht. Wie Bundesminister Dr. Struck jedoch mehrfach erläutert hat ist bei einer eventuellen Abschaffung der Wehrpflicht mit der Schließung von weiteren circa 80 Standorten zu rechnen.
 
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