|
105 Bundeswehr-Standorte sollen bis 2010 geschlossen werden. Nach welchen
Kriterien wurden diese Standorte ausgesucht?
Die strukturellen Veränderungen in Folge der Weiterentwicklung der Bundeswehrreform
erfordern eine Überprüfung und Anpassung aller relevanten Bestimmungsgrößen
unter Berücksichtigung der konsequenten Verwirklichung des streitkräftegemeinsamen
Ansatzes. Die Entscheidungen fielen unter Beachtung ausschließlich militärischer
und betriebswirtschaftlicher Grundsätze. Andere Kriterien, auch die
US-Planungen einer Truppenreduzierung in der Bundesrepublik Deutschland,
konnten in diesem
Zusammenhang keine ausschlaggebende Rolle spielen.
Zunächst bedeutet dies für die betroffenen Soldaten eine gewaltige
Umstellung. Fällt das unter das Stichwort "Einzelschicksal" oder
gibt es seitens des "Dienstherrn" irgendwelche Hilfen?
Aus unserem Verständnis (Innere Führung) heraus betrachten wir
tatsächlich das Schicksal jedes einzelnen Soldaten als Individualfall.
Der Dienstherr, die Bundesrepublik Deutschland, weiß sehr wohl, was den
Mitarbeitern, Soldaten und Soldatinnen sowie deren Angehörigen zugemutet
wird. Entsprechend fürsorglich werden sozialverträgliche Lösungen
gesucht. Dass dienstlich begründete Umzüge erstattet werden sowie
für den Familienumzug vielfältige Hilfen angeboten werden dürfte
genauso bekannt sein wie die Tatsache, dass zivile Mitarbeiter nicht betriebsbedingt
gekündigt werden.
Auch die Kommunen werden vor große Herausforderungen gestellt. Es geht
nicht nur Kaufkraft verloren, es stellt sich auch die Frage, wie die ehemaligen
Liegenschaften künftig genutzt werden? Welche Hilfestellungen gibt es
seitens des Bundes?
Der Bund ist bestrebt, ehemalige Militärliegenschaften in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit mit den Kommunen und Investoren so schnell wie möglich
einer zivilen Anschlussnutzung zuzuführen. Dabei verfügen die Kommunen
auf Grund ihrer Planungshoheit über das wesentliche Instrument zur Steuerung
der Umnutzungsplanungen. Als Planungsträger haben sie es in der Hand,
selbst oder mit Unterstützung des Bundes, der Länder und von Investoren,
Nutzungsvorstellungen zu entwickeln und in Planungsrecht umzusetzen, das die
Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Region einbezieht.
Immer wieder kritisieren betroffene Kommunen die ihrer Meinung nach überzogenen
Preisvorstellungen des Bundes. Gibt es Überlegungen an der Preisschraube
- nach unten - zu drehen oder neuartige Finanzierungskonzepte anzubieten.
Über Klagen zu angeblich überzogenen Preisvorstellungen liegen
uns keine Erkenntnisse vor. Es gibt bereits verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
Ist mit den jetzt genannten 105 weiteren Schließungen das Ende
erreicht, oder muss man davon ausgehen, dass in einigen Jahren noch weitere
Standorte
dem Rotstift zum Opfer fallen werden?
Das Stationierungskonzept sieht als Zieldatum das Jahr 2010 vor. Weitere
Planungen existieren nicht. Wie Bundesminister Dr. Struck jedoch mehrfach
erläutert
hat ist bei einer eventuellen Abschaffung der Wehrpflicht mit der Schließung
von weiteren circa 80 Standorten zu rechnen. |