So
machen Sie von Ihrem Wahlrecht trotz Einsatz Gebrauch
Sie sind
bereits im Einsatz oder werden am 18. September 2005 im Einsatz
sein? Sie wollen dennoch von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen?
Dann kommt für Sie nur die Briefwahl in Frage. truppen.info sagt
Ihnen, was Sie dabei beachten müssen:
Um die Briefwahl zu beantragen benötigen sie normalerweise Ihre
Wahlbenachrichtigungskarte. Diese wird jedoch an die Adresse Ihres
Erstwohnsitzes geschickt. Da bei dieser Neuwahl nicht nur der
Wahlkampf sondern auch die Organisation der Wahl in einem sehr engen
Zeitrahmen abläuft, drängt die Zeit für eine Briefwahl. Ein Beispiel:
12.08.
Die
Wahlbenachrichtigung ist bei Ihnen zuhause angekommen. Dies
ist
sehr früh. Die Wahlämter sind verpflichtet, bis spätestens zum
21. Tag vor der Wahl jede wahlberechtigte Person, die in das
Wählerverzeichnis eingetragen ist, zu benachrichtigen.
13.08.
Ihre
Angehören schicken die Wahlbenachrichtigung zu Ihnen ins
Einsatzland
20.08.
Bei
einer durchschnittlichen Laufzeit der Feldpost von einer
Woche
kommt die Post heute bei Ihnen an. Sie füllen den Antrag auf
Briefwahl sofort aus und bringen ihn noch am selben Tag zum
Feldpostamt.
27.08.
Ihre
Post kommt heute beim zuständigen Wahlleiter an (Annahme:
Laufzeit der Feldpost wieder eine Woche).
03.09.
Für
die Bearbeitung Ihres Antrages nehmen wir eine Woche an.
Das
heißt, frühestens jetzt gehen Ihre Briefwahl-Unterlagen zur
Post.
10.09.
Jetzt
sind Ihre Briefwahlunterlagen im Einsatzland angekommen.
Selbst
wenn Sie sofort Ihre Kreuze machen und die Wahlunterlagen zum
Feldpostamt bringen, darf die Feldpost nicht länger als eine
Woche brauchen, um noch rechtzeitig bei Ihrem Wahlleiter
anzukommen.
17.09.
Der
letzte Werktag vor der Wahl, an dem die Post ausgeliefert wird.
18.09.
Die
Briefwahlunterlagen müssen jetzt bei Ihrem zuständigen
Wahlleiter vorliegen, ansonsten sind sie ungültig!
Um also auf
der sicheren Seite zu sein sollten Sie Ihre Wahlunterlagen sofort
beantragen. Sie müssen nicht auf Ihre Wahlbenachrichtigungskarte
warten! Stellen Sie bei Ihrem zuständigen Wahlleiter einen Antrag
auf Zusendung Ihrer Wahlunterlagen. Das entsprechende Formular
erhalten Sie bei Ihrer Einheit im Einsatz oder laden Sie das Formular hier
herunter.
Je früher Sie Ihre
Wahlunterlagen beantragen desto sicherer können Sie sein, von Ihrem
Wahlrecht Gebrauch machen zu können.
(Torsten Rissmann)