truppen.info: Bundestagswahl 2005 - Wählen aus dem Einsatz
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 Bundestagswahl 2005 - Wählen aus dem Einsatz
 So machen Sie von Ihrem Wahlrecht trotz Einsatz Gebrauch
Sie sind bereits im Einsatz oder werden am 18. September 2005 im Einsatz sein? Sie wollen dennoch von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen? Dann kommt für Sie nur die Briefwahl in Frage. truppen.info sagt Ihnen, was Sie dabei beachten müssen:
Um die Briefwahl zu beantragen benötigen sie normalerweise Ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Diese wird jedoch an die Adresse Ihres Erstwohnsitzes geschickt. Da bei dieser Neuwahl nicht nur der Wahlkampf sondern auch die Organisation der Wahl in einem sehr engen Zeitrahmen abläuft, drängt die Zeit für eine Briefwahl. Ein Beispiel: 
12.08.
Die Wahlbenachrichtigung ist bei Ihnen zuhause angekommen. Dies ist sehr früh. Die Wahlämter sind verpflichtet, bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, zu benachrichtigen.
13.08.
Ihre Angehören schicken die Wahlbenachrichtigung zu Ihnen ins Einsatzland
20.08.
Bei einer durchschnittlichen Laufzeit der Feldpost von einer Woche kommt die Post heute bei Ihnen an. Sie füllen den Antrag auf Briefwahl sofort aus und bringen ihn noch am selben Tag zum Feldpostamt.
27.08.
Ihre Post kommt heute beim zuständigen Wahlleiter an (Annahme: Laufzeit der Feldpost wieder eine Woche).
03.09.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages nehmen wir eine Woche an. Das heißt, frühestens jetzt gehen Ihre Briefwahl-Unterlagen zur Post.
10.09.
Jetzt sind Ihre Briefwahlunterlagen im Einsatzland angekommen. Selbst wenn Sie sofort Ihre Kreuze machen und die Wahlunterlagen zum Feldpostamt bringen, darf die Feldpost nicht länger als eine Woche brauchen, um noch rechtzeitig bei Ihrem Wahlleiter anzukommen.
17.09.
Der letzte Werktag vor der Wahl, an dem die Post ausgeliefert wird.
18.09.
Die Briefwahlunterlagen müssen jetzt bei Ihrem zuständigen Wahlleiter vorliegen, ansonsten sind sie ungültig!
Um also auf der sicheren Seite zu sein sollten Sie Ihre Wahlunterlagen sofort beantragen. Sie müssen nicht auf Ihre Wahlbenachrichtigungskarte warten! Stellen Sie bei Ihrem zuständigen Wahlleiter einen Antrag auf Zusendung Ihrer Wahlunterlagen. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrer Einheit im Einsatz oder laden Sie das Formular hier herunter.
Je früher Sie Ihre Wahlunterlagen beantragen desto sicherer können Sie sein, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können.
(Torsten Rissmann)
Neuwahl - Wie geht´s weiter mit der Bundeswehr?
 
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