„Abdrücken“ müsste zweifelsohne jedoch jemand anders.
Ob der von Jung genannte „übergesetzliche Notstand“ rechtlich
ausreicht, müsste demnach der Pilot im Moment des Befehlsempfanges für
sich entscheiden. Darüber ist man sich auch im Bendler-Block im klaren,
weshalb laut „Focus“ „nur diejenigen Piloten fliegen, die dazu
bereit wären, diesen Befehl auszuführen“.
Unter Juristen ist die Position des Ministers umstritten. Unter „stern.de“ war
bereits im vergangenen Jahr zu lesen: „Der Berliner Staatsrechtler Ulrich
Battis hält Jungs Position für rechtlich sauber. Das Bundesverfassungsgericht
habe in seinem Urteil lediglich festgelegt, dass der Abschuss eines Fliegers
nicht durch das Gesetz geregelt werden könne. Das schließe aber nicht
aus, dass man sich auf den übergesetzlichen Notstand berufen könne.
Die Gegenposition vertritt der Hamburger Staatsrechtler Hans Peter Bull. "Wenn
der Verteidigungsminister in einem extremen Fall glaubt, einen entsprechenden
Befehl geben zu müssen, kann er sich nicht auf staatliches Recht berufen,
sondern allenfalls auf sein Gewissen. Der Staat darf Menschen nicht zum Abschuss
frei geben." Nach Bulls Auffassung würde Jung gegebenenfalls gegen
die ersten zwei Artikel des Grundgesetzes verstoßen.“ Soweit „stern.de“ im
Jahr 2006.
Für Helmuth Prieß vom „Darmstädter Signal“ kommt
die Neuauflage der Debatte anno 2007 deshalb auch „aus heiterem Himmel“. Über
die Gründe lässt sich denn tatsächlich auch nur spekulieren. Dass
es der großen Koalition auch nach eineinhalb Jahren nicht gelungen ist,
die gewünschte „Klarstellung“ zu erreichen, muss vor allem die
betroffenen Piloten jedoch arg verärgern. Die Opposition ist es jedenfalls – der
frühere Bundestagsvizepräsident und einstiger Kläger vorm Verfassungsgericht,
Burkhard Hirsch (FDP), erklärte: „Es ist das erste Mal in der Geschichte
der Bundesrepublik, dass ein Minister offen erklärt, er werde eine Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichtes missachten.“ Grünen-Chef Reinhard Bütikofer
forderte Kanzlerin Angela Merkel auf, Franz Josef Jung zur Ordnung zu rufen und
eine Grenze zu ziehen.
Die Koalitionspartner benutzen zwar nicht so starke Worte wie die Opposition,
aber auch SPD-Fraktionschef Peter Struck sprach von einer „unglückliche Äußerung”.
Und selbst der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder, äußerte
sich vorsichtig über die Ankündigung seines Parteifreundes: „Dass
ein Bundesverteidigungsminister eine so mutige Aussage machen müsse, zeige,
wie groß der Handlungsbedarf sei.“ Wann SPD und CDU diesem „Handlungsbedarf“ Rechnung
tragen wollen, ließen die beiden Fraktionsvorsitzenden jedoch offen …
(Lars Bessel)
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